Wohngeld Änderung ErhöhungsantragOnline erledigen

    Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Hinweise für Offenbach am Main: Wohngeld Erhöhung (IES:Offenbach am Main, St.)

    Wichtiger Hinweis: Sie haben Schwierigkeiten beim Ausfüllen von Formularen? Folgende Organisationen helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen: 

    Formularhilfe der Caritas in der Kaiserstraße 69, Donnerstag, von 9.30 bis 11.30 Uhr. Die Termine müssen vorher telefonisch unter 069 800640 vereinbart werden.
    Stadtteilbüro Mathildenviertel (Krafftstraße 29): Jeden Dienstag 10 bis 11 Uhr (Herr Mark von der Diakonie) und jeden Freitag 9 bis 12 Uhr (Herr Gottwald von der Bürgerhilfe Offenbach);
    Stadtteilbüro Lauterborn (Richard-Wagner-Straße 95): Jeden Montag 12.30 bis 14.30 (Herr Mark);
    Stadtteilbüro Senefelder Quartier (Herrmannstraße 16): Dienstagnachmittag (Herr Mark).

    Online-Dienste

    Antrag auf Lastenzuschuss-Erhöhung

    ID: L100001_396729993

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Antrag auf Mietzuschuss-Erhöhung

    ID: L100001_396729990

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Wohnungsamt

    Aktuelles

    Beschreibung

    Das Wohnungsamt befasst sich mit den Themen Wohngeld und Verwaltung von öffentlich gefördertem Wohnraum. Es ist unter anderem zuständig für die Erteilung einer Wohnberechtigung, Sozialbauwohnung und die Fehlbelegungsabgabe.

    Gerne können Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular mitteilen: Kontaktformular Wohnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrnstraße 61

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)

    Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

    Öffnungszeiten

    Das Wohnungs-, Versicherungs- und Standesamt ist nur noch telefonisch zu erreichen. 

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Öffentliche Behindertenparkplätze in der Herrnstraße und in der Kirchgasse. Der Beratungsraum der Antidiskriminierungsstelle ist barrierefrei zugänglich und es gibt einen Aufzug. Das Archiv im Haus der Stadtgeschichte ist nicht barrierefrei erreichbar

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
    • Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10%,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10%.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
    führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Stichwörter

    Wohngeldbescheid, Mietzuschuss, Wohngelderhöhung, Eigentumswohnung, Eigenheim, Lastenzuschuss, Wohngeldminderung, Wohnung, Wohngeldbetrag, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldhöhe, Sozialhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English