Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
- sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
- sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Hinweise für Offenbach am Main: Wohngeld Erhöhung
Wichtiger Hinweis: Sie haben Schwierigkeiten beim Ausfüllen von Formularen? Folgende Organisationen helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen:
Formularhilfe der Caritas in der Kaiserstraße 69, Donnerstag, von 9.30 bis 11.30 Uhr. Die Termine müssen vorher telefonisch unter 069 800640 vereinbart werden.
Stadtteilbüro Mathildenviertel (Krafftstraße 29): Jeden Dienstag 10 bis 11 Uhr (Herr Mark von der Diakonie) und jeden Freitag 9 bis 12 Uhr (Herr Gottwald von der Bürgerhilfe Offenbach);
Stadtteilbüro Lauterborn (Richard-Wagner-Straße 95): Jeden Montag 12.30 bis 14.30 (Herr Mark);
Stadtteilbüro Senefelder Quartier (Herrmannstraße 16): Dienstagnachmittag (Herr Mark).
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Formularhilfe der Caritas in der Kaiserstraße 69, Donnerstag, von 9.30 bis 11.30 Uhr. Die Termine müssen vorher telefonisch unter 069 800640 vereinbart werden.
Stadtteilbüro Mathildenviertel (Krafftstraße 29): Jeden Dienstag 10 bis 11 Uhr (Herr Mark von der Diakonie) und jeden Freitag 9 bis 12 Uhr (Herr Gottwald von der Bürgerhilfe Offenbach);
Stadtteilbüro Lauterborn (Richard-Wagner-Straße 95): Jeden Montag 12.30 bis 14.30 (Herr Mark);
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Wohnungsamt
Aktuelles
Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis
Beschreibung
Das Wohnungsamt befasst sich mit den Themen Wohngeld und Verwaltung von öffentlich gefördertem Wohnraum. Es ist unter anderem zuständig für die Erteilung einer Wohnberechtigung, Sozialbauwohnung und die Fehlbelegungsabgabe.
Gerne können Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular mitteilen: Kontaktformular Wohnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Herrnstraße 61
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)
Öffnungszeiten
Das Wohnungs-, Versicherungs- und Standesamt ist nur noch telefonisch zu erreichen.
Kontakt
Telefon: 069 80652871
E-Mail: wohnungsamt@offenbach.de
Internet
Weitere Informationen
Wohnungsamt
Aktuelles
Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis
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Das Wohnungsamt befasst sich mit den Themen Wohngeld und Verwaltung von öffentlich gefördertem Wohnraum. Es ist unter anderem zuständig für die Erteilung einer Wohnberechtigung, Sozialbauwohnung und die Fehlbelegungsabgabe.
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E-Mail: wohnungsamt@offenbach.de
Internet
Stichwörter
Wohngeldbehörde
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
- Nachweis der eingetretenen Änderung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 10%,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10%.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Fristen
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Offenbach am Main: Wohngeld Erhöhung
Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis
Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023
Stichwörter
Wohngeldbescheid, Wohngeldbetrag, Eigentumswohnung, Eigenheim, Wohngeldminderung, Lastenzuschuss, Wohngeldhöhe, Mietzuschuss, Wohnung, Wohngelderhöhung, Sozialhilfe, Wohngeldangelegenheiten