Wohngeld Feststellung der Weiterleistung

    Wohngeld Bewilligung erneut

    Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.

    Beschreibung

    Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate und längstens für 24 Monate bewilligt. Damit keine Unterbrechung der laufenden Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

    Hinweise für Kassel: Wohngeld - Weiterleistungsantrag

    Online-Dienste

    Wohngeld - Weiterleistungsantrag für Lastenzuschuss online beantragen

    ID: L100001_396545503

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    Wohngeld - Weiterleistungsantrag für Mietzuschuss online beantragen

    ID: L100001_396545501

    Beschreibung

    • Checkliste für Ihre benötigten Unterlagen prüfen
    • Ausweise und benötigte Dokumente fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder einscannen
    • vervollständigen Sie manuell Ihre Daten
    • Ausweise und Dokumente hochladen (Dokumente bitte ausschließlich im PDF-Format)

    Nach Eingang des elektronischen Antrags erfolgt die Bearbeitung. Bei Rückfragen oder unleserlichen Dokumenten melden wir uns bei Ihnen.

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    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Wohngeld

    Aktuelles

    Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um selbst die Kosten für die Miete zu tragen, kann ein Anspruch auf Zuschuss zur Miete oder Lastenzuschuss bei Wohneigentum bestehen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Dem ausgefüllten Weiterleistungsantrag müssen Sie noch Nachweise beilegen.

    Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:

    • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist,
    • gegebenenfalls aktuelle Betriebskostenabrechnung,
    • bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,
    • bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.

    Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, zum Beispiel

    • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
    • aktueller Rentenbescheid,
    • aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),
    • Nachweis für Unterhaltszahlungen,
    • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (zum Beispiel bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.

    Sonstige Nachweise (falls vorhanden), zum Beispiel

    • Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung

    Voraussetzungen

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
    1.    Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
    2.    Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
    3.    Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

    1. Gesamteinkommen:
    Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden. Die Einkommensermittlung ergibt sich aus den steuerpflichtigen Einkünften, ergänzt um steuerfreie Einnahmen.

    Davon abzuziehen sind jeweils 10%, wenn im Bewilligungszeitraum

    • Steuern vom Einkommen
    • Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
    • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    geleistet werden. Werden alle drei aufgeführten Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30%.

    2. Miete/monatliche Belastung bei Eigentum:
    Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Nutzung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages. Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören Heizkosten und Kosten für warmes Wasser. Diese werden über eine Pauschale berücksichtigt. Auch Haushaltsstrom und Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge gehören nicht dazu. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sogenannten Mietenstufen.

    3. Haushaltsmitglieder:
    Haushaltsmitglieder sind die wohngeldberechtigte Person und bestimmte weitere Personen, die in der Wohnung leben. Die Wohnung muss für jede dieser Personen der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Nicht berücksichtigt werden Haushaltsmitglieder, die vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind.

    Zum Beispiel:

    • Bürgergeld oder
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    Alleinlebende Studierende und Auszubildende haben ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Das gilt auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Weiterleistung des Wohngeldes ist bei der für sie örtlich zuständigen Wohngeldbehörde zu beantragen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen neuen Bescheid.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kassel: Wohngeld - Weiterleistungsantrag

    Die Bearbeitungsdauer Ihres Weiterleistungsantrages ist einzelfallabhängig.

    Kosten

    Hinweise für Kassel: Wohngeld - Weiterleistungsantrag

    Für den Weiterleistungsantrag entstehen keine Gebühren.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wohngeldhöhe, Eigentumswohnung, Wohngeldbetrag, Wohnung, Wohngeldminderung, Mietzuschuss, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Wohngeldangelegenheiten, Sozialhilfe, Lastenzuschuss, Eigenheim

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English