Wohngeld Bewilligung erneut
Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.
Beschreibung
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate und längstens für 24 Monate bewilligt. Damit keine Unterbrechung der laufenden Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.
Ansprechpartner
Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen - Sonstige Soziale Leistungen - Wohngeldbehörde
Adresse
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rückert (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: j.rueckert@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4229
Frau Hetzer (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: s.hetzer@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4232
Frau Pesoldt (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: alisa.pesoldt@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4218
Herr Alaoui (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: c.alaoui@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3004
Frau Beckmann (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: j.beckmann@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4298
Frau Klassen (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: i.klassen@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4192
Frau Stremel (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: k.stremel@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3242
Frau Reinhardt (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: m.reinhardt@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3143
Frau Daum (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: j.daum@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3147
Frau Gote (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: c.gote@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4236
Frau Wilzbach (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: j.wilzbach@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4234
Herr Haaß (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: l.haass@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4267
Frau da Silva Novais Ribeiro (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: j.daSilvaNovaisRibeiro@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4237
Frau Metje-Arras (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: d.metje-arras@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2169
Frau Valdez Santana (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: J.ValdezSantana@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3137
Frau Holz (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: m.holz@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3195
Herr Larwig (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: s.larwig@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3142
Frau Gröning (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: j.groening@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4235
Frau Bogdanovska (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: h.bogdanovska@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4231
Frau Meyer (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: a.meyer@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4188
Frau Fetahu (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: g.fetahu@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4279
Frau Horn (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: t.horn@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3136
Frau Simon (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: j.simon@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3138
Frau Gromball (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: s.gromball@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4238
Frau Rühl (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: s.ruehl@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4191
Frau Roth (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: stephanie.roth@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4240
Frau Puschner (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: b.puschner@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4899
Herr Soos (Bußgeld (§ 37 WoGG))
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: a.soos@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4276
Frau Schwab (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: j.schwab@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4250
Frau Nees (Wohngeldbehörde)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: i.nees@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4252
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
2. Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
3. Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?
1. Gesamteinkommen:
Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden. Die Einkommensermittlung ergibt sich aus den steuerpflichtigen Einkünften, ergänzt um steuerfreie Einnahmen.
Davon abzuziehen sind jeweils 10%, wenn im Bewilligungszeitraum
- Steuern vom Einkommen
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
geleistet werden. Werden alle drei aufgeführten Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30%.
2. Miete/monatliche Belastung bei Eigentum:
Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Nutzung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages. Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören Heizkosten und Kosten für warmes Wasser. Diese werden über eine Pauschale berücksichtigt. Auch Haushaltsstrom und Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge gehören nicht dazu. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sogenannten Mietenstufen.
3. Haushaltsmitglieder:
Haushaltsmitglieder sind die wohngeldberechtigte Person und bestimmte weitere Personen, die in der Wohnung leben. Die Wohnung muss für jede dieser Personen der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Nicht berücksichtigt werden Haushaltsmitglieder, die vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind.
Zum Beispiel:
- Bürgergeld oder
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Alleinlebende Studierende und Auszubildende haben ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Das gilt auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Weiterleistung des Wohngeldes ist bei der für sie örtlich zuständigen Wohngeldbehörde zu beantragen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen neuen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023
Stichwörter
Wohnung, Mietzuschuss, Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Eigentumswohnung, Eigenheim, Lastenzuschuss, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldbetrag, Wohngelderhöhung, Wohngeldminderung, Sozialhilfe