Zuwendung aus der Walderhaltungsabgabe Bewilligung

    Zuwendungen aus der Walderhaltungsabgabe beantragen

    Mittel aus der Walderhaltungsabgabe können auf Antrag durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitgestellt werden.

    Beschreibung

    Zuwendungen aus der Walderhaltungsabgabe sind zweckgebunden zur Erhaltung des Waldes einschließlich der Verbesserung seiner Schutz- und Erholungsfunktionen einzusetzen.

    Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Waldfunktionen:

    • Erwerb von Waldgrundstücken,
    • Waldschutzmaßnahmen und Maßnahmen der Schadensbewältigung,
    • Grunderwerb mit dem Ziel der Aufforstung,
    • Erstaufforstung von Flächen,
    • Grunderwerb zum Zweck des freiwilligen Tausches von Flächen mit dem Ziel der Erstaufforstung,
    • Rekultivierung zu Wald und für die Wiederaufforstung von Landschaftsschäden.

    Online-Dienst

    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Walderhaltungsabgabe

    ID: L100001_386809564

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 80

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    HMLU, HMUKLV

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular/OnlineAntrag
    • (Kosten und Finanzierungsplan)
    • Bei Bedarf: Kartenunterlagen, Lagepläne, Gutachten, fachliche Stellungnahmen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Zustimmung zur Maßnahme durch den Unterausschuss im Landesforstausschuss zur Verwendung der Walderhaltungsabgabe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Mittel aus der Walderhaltungsabgabe können auf Antrag (auch Onlineantrag) durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitgestellt werden.

    Nach der Prüfung wird der Antrag zur Entscheidung dem Landesforstausschuss vorgelegt. Bei positiver Entscheidung wird die Bewilligung erteilt.

    • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Mittel besteht nicht
    • Für Maßnahmen in Natura 2000Gebieten können Mittel aus der Walderhaltungsabgabe unmittelbar dem Stiftungskapital der hessischen Stiftung Natura 2000 zugeführt werden
    • Mittel aus der Walderhaltungsabgabe dürfen nicht für Maßnahmen eingesetzt werden, soweit sie bereits aus öffentlichen Mitteln gefördert werden oder bei denen eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Durchführung besteht

    Über den Einsatz der Mittel aus der Walderhaltungsabgabe wird nach Maßgabe des Landeshaushalts entschieden.

    Fristen

    Es gibt keine Antragsfristen.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom jeweiligen Projekt

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 25.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Grundstückserwerb, Aufforstung, Zuwendungen, Flächentausch, Waldfunktionen, Waldschutzmaßnahmen, Erstaufforstung, Landschaftsschäden, Wiederaufforstung, Waldgrundstücke, Rekultivierung, Schadensbewältigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de