Zuwendungen aus der Walderhaltungsabgabe beantragen
Mittel aus der Walderhaltungsabgabe können auf Antrag durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitgestellt werden.
Beschreibung
Zuwendungen aus der Walderhaltungsabgabe sind zweckgebunden zur Erhaltung des Waldes einschließlich der Verbesserung seiner Schutz- und Erholungsfunktionen einzusetzen.
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Waldfunktionen:
- Erwerb von Waldgrundstücken,
- Waldschutzmaßnahmen und Maßnahmen der Schadensbewältigung,
- Grunderwerb mit dem Ziel der Aufforstung,
- Erstaufforstung von Flächen,
- Grunderwerb zum Zweck des freiwilligen Tausches von Flächen mit dem Ziel der Erstaufforstung,
- Rekultivierung zu Wald und für die Wiederaufforstung von Landschaftsschäden.
Online-Dienst
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Walderhaltungsabgabe
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zuständige Stelle
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
HMLU, HMUKLV
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular/OnlineAntrag
- (Kosten und Finanzierungsplan)
- Bei Bedarf: Kartenunterlagen, Lagepläne, Gutachten, fachliche Stellungnahmen
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Zustimmung zur Maßnahme durch den Unterausschuss im Landesforstausschuss zur Verwendung der Walderhaltungsabgabe
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Mittel aus der Walderhaltungsabgabe können auf Antrag (auch Onlineantrag) durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitgestellt werden.
Nach der Prüfung wird der Antrag zur Entscheidung dem Landesforstausschuss vorgelegt. Bei positiver Entscheidung wird die Bewilligung erteilt.
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Mittel besteht nicht
- Für Maßnahmen in Natura 2000Gebieten können Mittel aus der Walderhaltungsabgabe unmittelbar dem Stiftungskapital der hessischen Stiftung Natura 2000 zugeführt werden
- Mittel aus der Walderhaltungsabgabe dürfen nicht für Maßnahmen eingesetzt werden, soweit sie bereits aus öffentlichen Mitteln gefördert werden oder bei denen eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Durchführung besteht
Über den Einsatz der Mittel aus der Walderhaltungsabgabe wird nach Maßgabe des Landeshaushalts entschieden.
Fristen
Es gibt keine Antragsfristen.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom jeweiligen Projekt
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 25.01.2023
Stichwörter
Grundstückserwerb, Aufforstung, Zuwendungen, Flächentausch, Waldfunktionen, Waldschutzmaßnahmen, Erstaufforstung, Landschaftsschäden, Wiederaufforstung, Waldgrundstücke, Rekultivierung, Schadensbewältigung