Anzeige Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln Entgegennahme

    Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen

    Sie möchten einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ausüben, dann müssen Sie dies vorher anzeigen.

    Beschreibung

    Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) überwacht den Verkehr mit Humanarzneimitteln bei allen pharmazeutischen Unternehmen sowie Groß- und Einzelhändlern in Hessen. Die Überwachung sieht neben einer risikoabgestuften Inspektion von Betrieben die Entnahme und Untersuchung von Arzneimittelproben vor.

    Damit die Behörde ihrer Überwachungspflicht nachkommen kann, besteht eine Anzeigepflicht (§ 67 Arzneimittelgesetz - AMG) für Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel entwickeln, herstellen, klinisch prüfen oder einer Rückstandsprüfung unterziehen, prüfen, lagern, verpacken, in den Verkehr bringen oder sonst mit ihnen Handel treiben.

    Wenn Sie einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ausüben wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.

    Online-Dienst

    Anzeige von Tätigkeiten mit Arzneimitteln nach § 67 AMG

    ID: L100001_385517436

    Beschreibung

    Mit diesem Onlineantrag können gem. § 67 Arzneimittelgesetz (AMG) Betriebe, Einrichtungen, Personen und Personenvereinigungen die Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Arzneimitteln, Wirkstoffen, anderen zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe und Gewebe vor der Aufnahme der Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sachkenntnisnachweis der verantwortlichen Person.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine verantwortliche Person mit der erforderlichen Sachkenntnis benennen
    • Sie müssen einen Einzelhandel ausüben

    Hinweis:  Die erforderliche Sachkenntnis besitzt nach § 50 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG), wer Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften nachweist

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
    • die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind

    Fristen

    Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Gebühr ab 25.00 EUR bis 250.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 03.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Einzelhandel, freiverkäuflich, Arzneimittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English