Verfolgung von Angriffen durch Tiere
Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (Tel.: 110) oder die Rettungsdienste (Tel.: 112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.
Beschreibung
Wenn Tiere (Haus- und Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Rettungsdienste unter der Rufnummer 112 informieren.
Dies betrifft die öffentliche Sicherheit von
- Menschen
- anderen Tiere oder
- die Verkehrssicherheit
Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.
Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (zum Beispiel im Straßenverkehr), sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.
Hinweise für Nidda: Spezielle Hinweise für Stadt Nidda
z. B. Hundebeißvorfall
z. B. Hundebeißvorfall
Online-Dienst
Angriff durch Tiere
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei.
Ansprechpartner
Stadt Nidda - FG 01.6 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bruns
Herr Eifert
Frau Gierhardt
Herr Gutermuth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06043 8006-231
Herr Lauer
Internet
Formulare
Die Anzeige bzw. die Mitteilung des Sachverhaltes kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail, mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Behörde).
Gegebenenfalls stellt die zuständige Ordnungsbehörde auch Anzeigenformulare zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
- Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
- Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
- Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
- Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
- wenn Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren
Fristen
Bitte machen Sie Ihre Anzeige so schnell wie möglich.
Bearbeitungsdauer
Bei konkreter Gefahr unverzüglich, Gefahr im Verzug.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.02.2023
Stichwörter
Gefahr, Hunde, Gefährdung von Menschen, Schärfe, Verkehrsunfall, Haustiere, Hundeverordnung, Kampfbereitschaft, Wildtiere, Beißvorfälle, Gefährliche Hunde, Hunde halten und führen, Bissigkeit, Aggressivität beim Hund, Kampfhund / Listenhund, Gefahrenabwehrverordnung, Biss, Anspringen in gefahrdrohender Weise, Plötzliches Losreißen, Angriffslust, HundeVO