Verfolgung von Angriffen durch Tiere
Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (Tel.: 110) oder die Rettungsdienste (Tel.: 112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.
Beschreibung
Wenn Tiere (Haus- und Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Rettungsdienste unter der Rufnummer 112 informieren.
Dies betrifft die öffentliche Sicherheit von
- Menschen
- anderen Tiere oder
- die Verkehrssicherheit
Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.
Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (zum Beispiel im Straßenverkehr), sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei.
Ansprechpartner
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@rodgau.de(Ordnungsbehörde)
Stadt Rodgau - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@rodgau.de
Kontaktperson
Frau Prexl
Weitere Informationen
Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung kümmert sich um zahlreiche Belange, Anzeigen und Genehmigungen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Bereich und sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr für alle Beteiligten.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
- Straßenverkehrsangelegenheiten
- Verwarn- und Bußgeldangelegenheiten
- Verkehrsüberwachung durch die Ordnungspolizei
- Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Veranstaltungen nach dem Hess. Gaststättengesetz
- Fundbüro
- Gefahrgutüberwachung
- Koordination freiwilliger Polizeidienst
Aktuelle Information
- zum Parken im öffentlichen Verkehrsraum und
- zu Hunden inklusiver der neuen Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere
Formulare
Die Anzeige bzw. die Mitteilung des Sachverhaltes kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail, mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Behörde).
Gegebenenfalls stellt die zuständige Ordnungsbehörde auch Anzeigenformulare zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
- Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
- Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
- Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
- Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
- wenn Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren
Fristen
Bitte machen Sie Ihre Anzeige so schnell wie möglich.
Bearbeitungsdauer
Bei konkreter Gefahr unverzüglich, Gefahr im Verzug.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.02.2023
Stichwörter
Hunde, Gefährdung von Menschen, Gefahr, Kampfbereitschaft, Hundeverordnung, Angriffslust, HundeVO, Biss, Hunde halten und führen, Verkehrsunfall, Haustiere, Wildtiere, Aggressivität beim Hund, Gefahrenabwehrverordnung, Gefährliche Hunde, Bissigkeit, Plötzliches Losreißen, Kampfhund / Listenhund, Schärfe, Beißvorfälle, Anspringen in gefahrdrohender Weise