Angriffe durch Tiere Verfolgung
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    Verfolgung von Angriffen durch Tiere

    Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (Tel.: 110) oder die Rettungsdienste (Tel.: 112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.

    Beschreibung

    Wenn Tiere (Haus- und Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Rettungsdienste unter der Rufnummer 112 informieren.

    Dies betrifft die öffentliche Sicherheit von

    • Menschen
    • anderen Tiere oder
    • die Verkehrssicherheit

    Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.

    Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (zum Beispiel im Straßenverkehr), sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.
     

    Online-Dienst

    Verfolgung von Angriffen durch Tiere

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    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2023
    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei.

    Ansprechpartner

    Stadt Raunheim - Fachdienst V.1, Ordnungswesen und Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtzentrum 1
    65479 Raunheim

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Verwaltung:
    Montag: 08.00 - 11.30 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
    Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
    Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag: 07.00 - 11.30 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
    Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
    Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
    jeden 1. Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06142 402277

    Fax: 06142 402228

    E-Mail: ordnungsamt@raunheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Die Anzeige bzw. die Mitteilung des Sachverhaltes kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail, mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Behörde). 

    Gegebenenfalls stellt die zuständige Ordnungsbehörde auch Anzeigenformulare zur Verfügung.
     

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
    • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
    • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
    • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
    • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
    • wenn Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren
       

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 03.02.2023
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Hundeverordnung, Gefahr, Haustiere, Gefährliche Hunde, Hunde, Wildtiere, Verkehrsunfall, Aggressivität beim Hund, Angriffslust, Anspringen in gefahrdrohender Weise, Beißvorfälle, Biss, Bissigkeit, Gefahrenabwehrverordnung, Gefährdung von Menschen, Hunde halten und führen, HundeVO, Kampfbereitschaft, Kampfhund / Listenhund, Plötzliches Losreißen, Schärfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019