Gerichtsentscheidungen Veröffentlichung

    Herausgabe einer anonymisierten Gerichtsentscheidung beantragen

    Wenn Sie Kenntnis davon erlangt haben, dass eine zivilgerichtliche Entscheidung (Urteil oder Beschluss) ergangen ist, welche Sie einsehen möchten, können Sie eine anonymisierte Abschrift dieser Entscheidung beantragen.

    Beschreibung

    Entscheidungen der hessischen Gerichte, welche von den Dokumentationsstellen als veröffentlichungswürdig angesehen werden, werden gesammelt in der Landesrechtsprechungsdatenbank zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Diese Veröffentlichung dient der Information interessierter Bürgerinnen und Bürger sowie des Fachpublikums. Entscheidungen, die Sie dort nicht finden, können Sie bei dem jeweiligen Gericht anfordern. Grundsätzlich ist dabei die Angabe des Gerichts, welches die zivilgerichtliche Entscheidung getroffen hat und des Aktenzeichens erforderlich.

    Online-Dienst

    Antrag auf Herausgabe anonymisierter Gerichtsentscheidungen (Leika-ID: 99046033000000)

    ID: L100001_398664725

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2024 (von: Bonert, Leon)

    Technisch geändert am 15.01.2024 (von: Bonert, Leon)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Amtsgericht, Landgerichte und Oberlandesgericht

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeil 42

    60313 Frankfurt am Main

    ((Gerichtsgebäude D))

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 07:30 - 16:30 Uhr
    Freitag: 07:30 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Gehbehinderten Personen stehen an den Zugängen Rampen und im Gebäude Aufzüge zur Verfügung. Gegebenenfalls hilft Ihnen der Pförtner weiter.

    Stichwörter

    OLG

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ihr zuständiges Landgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 12.06.2012 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 20.03.2023 (von: Wiechers, Carsten)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 09.10.2023 (von: Hollop, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wenn die Herausgabe der Gerichtsentscheidung abgelehnt wird, kann eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit nach § 23 EGGVG beantragt werden.

    Verfahrensablauf

    Die anonymisierte Abschrift einer Gerichtsentscheidung kann nur durch das Gericht herausgegeben werden, welches das Urteil oder den Beschluss erlassen hat. Hierzu muss bei dem Gericht ein formloser Antrag gestellt werden. Nach Antragseingang wird dort geprüft, ob die begehrte Gerichtsentscheidung grundsätzlich dazu geeignet ist, an einen nicht am Verfahren beteiligten Dritten herausgegeben zu werden. Sollte dies der Fall sein, wird die Gerichtsentscheidung bezüglich sensibler Daten der Verfahrensbeteiligten anonymisiert und an die Antragstellerin/den Antragsteller versandt. Über die anfallenden Kosten ergeht sodann eine separate Kostenrechnung.

    Fristen

    Die Herausgabe einer anonymisierten Gerichtsentscheidung kann jederzeit, ohne Beachtung von Fristen, beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Es existiert keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. In der Regel erfolgt die Bearbeitung innerhalb weniger Tage nach Eingang des Antrags.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr in Höhe von 15 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Landesrechtsprechungsdatenbank (LaReDa)
      Informationen über die grundsätzliche Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, die von den Dokumentationsstellen als veröffentlichungswürdig angesehen werden.

    Bemerkungen

    Grundsätzlich sind Gerichtsentscheidungen der hessischen Gerichte, die die Dokumentationsstellen als veröffentlichungswürdig ansehen, bereits in der Landesrechtsprechungsdatenbank veröffentlicht. Nur, wenn die begehrte Entscheidung dort noch nicht abgebildet ist, ist eine gesonderte Beantragung bei dem zuständigen Gericht notwendig

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 22.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 03.01.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Urteilskopie, LaReDa, Entscheidung, Kopie, Zivilgericht, Urteil, Abschrift, Gerichtsbeschluss, Beschlusskopie, Urteilsabschrift, Rechtsprechung, Gerichtsurteil, Akteneinsicht, Landesrechtsprechungsdatenbank, Entscheidungskopie, Beschlussabschrift, Gerichtsentscheidung, Anonymisiert, Veröffentlichung, Entscheidungsabschrift, Beschluss, Einsicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)