• Brechen (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
Förderung für digitale regionale Heimatprojekte Bewilligung

Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“

Sie können Fördermittel für Digitalisierungsmaßnahmen von gemeinnützigen Institutionen (wie zum Beispiele Vereine und/oder gGmbHs) beantragen. Der Schwerpunkt muss auf der Digitalisierung im Bereich der internen Verwaltung / der inneren Struktur der Organisation liegen.

Beschreibung

Sie können Fördermittel beantragen, wenn Sie Digitalisierungsvorhaben innerhalb von gemeinnützigen Organisationen umsetzen möchten.
Die Vorhaben müssen überwiegend zur Optimierung interner Prozesse, der Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder beitragen. Gefördert wird die Anschaffung von Hardware und/oder Software und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch die Hessische Staatskanzlei – Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel.
 

Online-Dienst

Online-Dienst Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“

ID: L100001_385955424

Beschreibung

Das Portal „Ehrenamt digitalisiert“ bietet die Möglichkeit, Förderanträge online zu stellen. Die Förderzeiträume werden dort ebenfalls bekannt gegeben.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 13.02.2023

Technisch geändert am 13.02.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Hessische Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung

Ansprechpartner

Hessische Staatskanzlei

Beschreibung

Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.

Adresse

Hausanschrift

Georg-August-Zinn-Straße 1

65183 Wiesbaden

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig

Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
    Linien:
    • Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon: +49 611 32-0

Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)

Telefax: +49 611 32-113708

E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)

E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)

E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de

Internet

Stichwörter

HSTK

Version

Technisch geändert am 01.07.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Antragsverfahren: 
    • Keine. Es können Angebote und/oder Kostenschätzungen beigefügt werden.
  • Vor der Auszahlung der Fördergelder: 
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des Finanzamtes) 
    • Nachweis der Bankverbindung (zum Beispiel durch ein Schreiben der Bank mit der Kontoverbindung und dem Namen der Institution
  • Nach Abschluss des Projektes: 
    • Verwendungsnachweis mit allen Belegen vorlegen (Vordruck wird Ihnen zur Verfügung gestellt)
       

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein gemeinnütziger Verein, deren hessischer Dachverband oder eine gemeinnützige juristische Person des Privatrechts sein.
  • Sie müssen ihren Sitz in Hessen haben oder das Projekt in Hessen umsetzen.
  • Sie dürfen mit dem Projekt noch nicht begonnen haben.
  • Sie müssen das Projekt im laufenden Jahr umsetzen.
  • Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10% einbringen.
     

Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie zum Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert“ der Hessi-schen Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung vom 22. Juni 2022, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 27 vom 4. Juli 2022, Seite 766ff

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag zum Förderprogramm Ehrenamt digitalisiert über den untenstehenden Link ein 
  • Der Antrag wird geprüft und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wird über die Förderung entschieden 
  • In Zweifelsfällen entscheidet eine Jury über Ihren Antrag
  • Wenn Ihre Förderung bewilligt wird, erlässt die Hessische Staatskanzlei – Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung einen entsprechenden Zuwendungsbescheid
  • Die Umsetzung des Projekts muss in dem Jahr erfolgen, in dem die Förderung bewilligt wird
  • Die im Bescheid bewilligte Förderung muss bis zum 10.12. abgerufen werden
  • Der Verwendungsnachweis muss bis zum 30.06. des Folgejahres erbracht werden
  • Der Verwendungsnachweis wird von der Hessischen Staatskanzlei – Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung geprüft
     

Fristen

Die Frist wird auf der Homepage der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung bekanntgegeben.

Bearbeitungsdauer

4 bis 8 Wochen

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen zum Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ finden Sie auf der Homepage der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei (HStK) am 21.12.2022

Version

Technisch erstellt am 22.12.2022

Technisch geändert am 13.02.2025

Stichwörter

Digitalisierung, Ehrenamt, Verein, Gemeinnützige Institutionen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019