Förderung für digitale regionale Heimatprojekte Bewilligung

    Förderprogramm "Ehrenamt digitalisiert!"

    Sie können Fördermittel für Digitalisierungsmaßnahmen von gemeinnützigen Institutionen (wie zum Beispiele Vereine und/oder gGmbHs) beantragen. Der Schwerpunkt muss auf der Digitalisierung im Bereich der internen Verwaltung / der inneren Struktur der Organisation liegen.

    Beschreibung

    Sie können Fördermittel beantragen, wenn Sie Digitalisierungsvorhaben innerhalb von gemeinnützigen Organisationen umsetzen möchten.
    Die Vorhaben müssen überwiegend zur Optimierung interner Prozesse, der Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder beitragen. Gefördert wird die Anschaffung von Hardware und/oder Software und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Digitalisie-rungsvorhaben. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch die Hessische Staatskanzlei - Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel.
     

    Online-Dienst

    Online-Dienst Förderprogramm "Ehrenamt digitalisiert!"

    ID: L100001_385955424

    Beschreibung

    Das Portal "Ehrenamt digitalisiert" bietet die Möglichkeit, Förderanträge online zu stellen. Die Förderzeiträume werden dort ebenfalls bekannt gegeben.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Hessische Staatskanzlei - Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung

    Ansprechpartner

    Hessische Staatskanzlei

    Beschreibung

    Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-August-Zinn-Straße 1

    65183 Wiesbaden

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 521
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
      Linien:
      • Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: +49 611 32-0

    Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)

    Telefax: +49 611 32-113708

    E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)

    E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)

    E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HSTK

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsverfahren: 
      • Keine. Es können Angebote und/oder Kostenschätzungen beigefügt werden.
    • Vor der Auszahlung der Fördergelder: 
      • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des Finanzamtes) 
      • Nachweis der Bankverbindung (zum Beispiel durch ein Schreiben der Bank mit der Kontoverbindung und dem Namen der Institution
    • Nach Abschluss des Projektes: 
      • Verwendungsnachweis mit allen Belegen vorlegen (Vordruck wird Ihnen zur Verfügung gestellt)
         

    Voraussetzungen

    • Sie müssen ein gemeinnütziger Verein, deren hessischer Dachverband oder eine gemeinnützige juristische Person des Privatrechts sein.
    • Sie müssen ihren Sitz in Hessen haben oder das Projekt in Hessen umsetzen.
    • Sie dürfen mit dem Projekt noch nicht begonnen haben.
    • Sie müssen das Projekt im laufenden Jahr umsetzen.
    • Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10% einbringen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie zum Förderprogramm "Ehrenamt digitalisiert" der Hessi-schen Staatskanzlei - Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung vom 22. Juni 2022, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 27 vom 4. Juli 2022, Seite 766ff

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag zum Förderprogramm Ehrenamt digitalisiert über den untenstehenden Link ein 
    • Der Antrag wird geprüft und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wird über die Förderung entschieden 
    • In Zweifelsfällen entscheidet eine Jury über Ihren Antrag
    • Wenn Ihre Förderung bewilligt wird, erlässt die Hessische Staatskanzlei - Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung einen entsprechenden Zuwendungsbescheid
    • Die Umsetzung des Projekts muss in dem Jahr erfolgen, in dem die Förderung bewilligt wird
    • Die im Bescheid bewilligte Förderung muss bis zum 10.12. abgerufen werden
    • Der Verwendungsnachweis muss bis zum 30.06. des Folgejahres erbracht werden
    • Der Verwendungsnachweis wird von der Hessischen Staatskanzlei - Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung geprüft
       

    Fristen

    Die Frist wird auf der Homepage der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung bekanntgegeben.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zum Förderprogramm "Ehrenamt digitalisiert!" finden Sie auf der Homepage der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei (HStK) am 21.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Ehrenamt, Verein, Gemeinnützige Institutionen, Digitalisierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English