Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“
Sie können Fördermittel für Digitalisierungsmaßnahmen von gemeinnützigen Institutionen (wie zum Beispiele Vereine und/oder gGmbHs) beantragen. Der Schwerpunkt muss auf der Digitalisierung im Bereich der internen Verwaltung / der inneren Struktur der Organisation liegen.
Beschreibung
Sie können Fördermittel beantragen, wenn Sie Digitalisierungsvorhaben innerhalb von gemeinnützigen Organisationen umsetzen möchten.
Die Vorhaben müssen überwiegend zur Optimierung interner Prozesse, der Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder beitragen. Gefördert wird die Anschaffung von Hardware und/oder Software und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Digitalisie-rungsvorhaben. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch die Hessische Staatskanzlei – Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel.
Online-Dienst
Online-Dienst Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Hessische Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
Ansprechpartner
Hessische Staatskanzlei
Beschreibung
Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
Linien:- Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Telefax: +49 611 32-113708
E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)
E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)
E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de
Internet
Stichwörter
HSTK
erforderliche Unterlagen
- Antragsverfahren:
- Keine. Es können Angebote und/oder Kostenschätzungen beigefügt werden.
- Vor der Auszahlung der Fördergelder:
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des Finanzamtes)
- Nachweis der Bankverbindung (zum Beispiel durch ein Schreiben der Bank mit der Kontoverbindung und dem Namen der Institution
- Nach Abschluss des Projektes:
- Verwendungsnachweis mit allen Belegen vorlegen (Vordruck wird Ihnen zur Verfügung gestellt)
- Verwendungsnachweis mit allen Belegen vorlegen (Vordruck wird Ihnen zur Verfügung gestellt)
Voraussetzungen
- Sie müssen ein gemeinnütziger Verein, deren hessischer Dachverband oder eine gemeinnützige juristische Person des Privatrechts sein.
- Sie müssen ihren Sitz in Hessen haben oder das Projekt in Hessen umsetzen.
- Sie dürfen mit dem Projekt noch nicht begonnen haben.
- Sie müssen das Projekt im laufenden Jahr umsetzen.
- Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10% einbringen.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie zum Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert“ der Hessi-schen Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung vom 22. Juni 2022, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 27 vom 4. Juli 2022, Seite 766ff
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag zum Förderprogramm Ehrenamt digitalisiert über den untenstehenden Link ein
- Der Antrag wird geprüft und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wird über die Förderung entschieden
- In Zweifelsfällen entscheidet eine Jury über Ihren Antrag
- Wenn Ihre Förderung bewilligt wird, erlässt die Hessische Staatskanzlei – Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung einen entsprechenden Zuwendungsbescheid
- Die Umsetzung des Projekts muss in dem Jahr erfolgen, in dem die Förderung bewilligt wird
- Die im Bescheid bewilligte Förderung muss bis zum 10.12. abgerufen werden
- Der Verwendungsnachweis muss bis zum 30.06. des Folgejahres erbracht werden
- Der Verwendungsnachweis wird von der Hessischen Staatskanzlei – Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung geprüft
Fristen
Die Frist wird auf der Homepage der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung bekanntgegeben.
- Förderprogramm - Ehrenamt digitalisiert!(Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung)
Bearbeitungsdauer
4 bis 8 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ finden Sie auf der Homepage der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei (HStK) am 21.12.2022
Stichwörter
Gemeinnützige Institutionen, Verein, Ehrenamt, Digitalisierung