• Friedrichsdorf (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
Kampfmittelbelastung Auskunft Eigentümer

Antrag auf Luftbildauswertung

Wenn Sie eine Auskunft möchten, ob auf Ihrem Grundstück mit einer Kampfmittelbelastung zu rechnen ist, können Sie einen Antrag auf Luftbildauswertung stellen.

Beschreibung

Auf Ihren Antrag auf Luftbildauswertung für ein Grundstück, erhalten Sie eine Stellungnahme über eine eventuell vorhandene Kampfmittelbelastung und Informationen über die erforderlichen Arbeiten für eine Kampfmittelräumung.

Online-Dienst

Antrag auf Luftbildauswertung

ID: L100001_386889147

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Version

Technisch erstellt am 09.03.2023

Technisch geändert am 16.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Bitten wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 18 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Adresse

Hausanschrift

Luisenplatz 2

64283 Darmstadt

Haltestellen

  • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
    Linien:
    • Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
    • Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
  • Haltestelle: Mathildenplatz
    Linien:
    • Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

64278 Darmstadt

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Telefon: +49 6151 12-6511(Kampfmittelräumdienst)

Telefon: +49 6151 12-5515(Hundeverordnung)

Telefon: +49 6151 12-4747(Geldwäscheprävention)

Telefon: +49 6151 12-5515(Sperrgebietsverordnung, Waffenrecht)

E-Mail: kmrd@rpda.hessen.de(Kampfmittelräumdienst)

E-Mail: hundeverordnung@rpda.hessen.de

E-Mail: geldwaeschepraevention@rpda.hessen.de

E-Mail: waffenrecht@rpda.hessen.de(Sperrgebietsverordnung, Waffenrecht)

Internet

Version

Technisch geändert am 13.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Liegenschaftsplan des zu prüfenden Grundstücks

Voraussetzungen

  • Sie müssen Eigentümer des zu prüfenden Grundstückes sein, bzw. eine Vollmacht des Grundstückseigentümers muss vorliegen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular beim Regierungspräsidium Darmstadt ein und laden eine Liegenschaftskarte hoch.
  • Die Stellungnahme wird Ihnen zugesandt, sobald die erforderliche Überprüfung des Grundstücks abgeschlossen ist.

Kosten

Die Kosten berechnen sich wiefolgt: 80 € + Umsatzsteuer (USt) = 95,20 €.

Unterstützende Institutionen

Der Kampfmittelräumdienst gibt Ihnen Auskunft, ob auf Ihrem Grundstück mit einer Kampfmittelbelastung zu rechnen ist, z.B. weil sich die Fläche in einem Bombenabwurfgebiet befindet.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.02.2022

Version

Technisch erstellt am 21.12.2022

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Auskunft, Kampfmittel, Kampfmittelräumdienst, Grundstück, Kampfmittelräumung, Kampfmittelbelastung, Auswertung, Bombardierung, Luftbild

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019