Antrag auf Luftbildauswertung
Wenn Sie eine Auskunft möchten, ob auf Ihrem Grundstück mit einer Kampfmittelbelastung zu rechnen ist, können Sie einen Antrag auf Luftbildauswertung stellen.
Beschreibung
Auf Ihren Antrag auf Luftbildauswertung für ein Grundstück, erhalten Sie eine Stellungnahme über eine eventuell vorhandene Kampfmittelbelastung und Informationen über die erforderlichen Arbeiten für eine Kampfmittelräumung.
Online-Dienst
Antrag auf Luftbildauswertung
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Zuständigkeit
Bitten wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicestelle:
Montag bis Donnerstag, 07:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag, 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefonzentrale:
Montag bis Donnerstag, 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag, 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-0
E-Mail: kreisverwaltung@ladadi.de
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 18 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
- Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
- Haltestelle: Mathildenplatz
Linien:- Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
64278 Darmstadt
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-6511(Kampfmittelräumdienst)
Telefon: +49 6151 12-5515(Hundeverordnung)
Telefon: +49 6151 12-4747(Geldwäscheprävention)
Telefon: +49 6151 12-5515(Sperrgebietsverordnung, Waffenrecht)
E-Mail: kmrd@rpda.hessen.de(Kampfmittelräumdienst)
E-Mail: hundeverordnung@rpda.hessen.de
E-Mail: geldwaeschepraevention@rpda.hessen.de
E-Mail: waffenrecht@rpda.hessen.de(Sperrgebietsverordnung, Waffenrecht)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Liegenschaftsplan des zu prüfenden Grundstücks
Voraussetzungen
- Sie müssen Eigentümer des zu prüfenden Grundstückes sein, bzw. eine Vollmacht des Grundstückseigentümers muss vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular beim Regierungspräsidium Darmstadt ein und laden eine Liegenschaftskarte hoch.
- Die Stellungnahme wird Ihnen zugesandt, sobald die erforderliche Überprüfung des Grundstücks abgeschlossen ist.
Kosten
Die Kosten berechnen sich wiefolgt: 80 € + Umsatzsteuer (USt) = 95,20 €.
Unterstützende Institutionen
Der Kampfmittelräumdienst gibt Ihnen Auskunft, ob auf Ihrem Grundstück mit einer Kampfmittelbelastung zu rechnen ist, z.B. weil sich die Fläche in einem Bombenabwurfgebiet befindet.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.02.2022
Stichwörter
Kampfmittel, Kampfmittelräumdienst, Auswertung, Auskunft, Kampfmittelbelastung, Kampfmittelräumung, Bombardierung, Grundstück, Luftbild