Rodung von Waldflächen Genehmigung
Sie wollen Ihren Wald roden? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.
Beschreibung
Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetz bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Hierbei ist jeweils zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung zu unterscheiden. Auch die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung oder der Walderhaltungsabgabe wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. In dem Verfahren werden zudem weitere Fachbehörden beteiligt.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Der Kreisausschuss bzw. bei kreisfreien Städten der Magistrat.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst
Adresse
Hausanschrift
Gräffstraße 5
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
(Dienstgebäude: Graben 15, 64646 Heppenheim)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Absprache
Kontakt
Telefon: 06252 155981
Telefax: 06252 155050
E-Mail: Landwirtschaft-landschaftspflege-forst@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Herr Jochen Göbel
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Dienstgebäude: Graben 15, 64646 Heppenheim
Telefon Festnetz: 06252 155980
Frau Anna Ludwig
Hausanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Dienstgebäude: Graben 15, 64646 Heppenheim
Telefon Festnetz: 06252 155960
E-Mail: anna.ludwig@kreis-bergstrasse.de
erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Fläche, die gerodet werden soll
- Angaben zum vorgesehenen forstrechtlichen Ausgleich
- Einverständniserklärung der Flächeneigentümerin/des Flächeneigentümers
- Angaben zu den Lasten und Beschränkungen, die sich auf der zu rodenden Fläche befinden
Formulare
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.
Kosten
Für die Genehmigung können Verwaltungsgebühren entstehen. Auch im Falle eines negativen Bescheids können Verwaltungsgebühren anfallen.
Bemerkungen
Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 16.12.2022
Stichwörter
Wald, Rodung, Agrarfläche, Bodennutzung, Wiese