Rodung von Waldflächen Genehmigung

    Rodung von Waldflächen Genehmigung

    Sie wollen Ihren Wald roden? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetz bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Hierbei ist jeweils zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung zu unterscheiden. Auch die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung oder der Walderhaltungsabgabe wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. In dem Verfahren werden zudem weitere Fachbehörden beteiligt.

    Online-Dienst

    Rodung von Waldflächen online beantragen

    ID: L100001_390958913

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Der Kreisausschuss bzw. bei kreisfreien Städten der Magistrat.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräffstraße 5

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    (Dienstgebäude: Graben 15, 64646 Heppenheim)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine nach telefonischer Absprache

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zur Fläche, die gerodet werden soll
    • Angaben zum vorgesehenen forstrechtlichen Ausgleich
    • Einverständniserklärung der Flächeneigentümerin/des Flächeneigentümers
    • Angaben zu den Lasten und Beschränkungen, die sich auf der zu rodenden Fläche befinden

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.

    Kosten

    Für die Genehmigung können Verwaltungsgebühren entstehen. Auch im Falle eines negativen Bescheids können Verwaltungsgebühren anfallen.

    Bemerkungen

    Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wald, Rodung, Agrarfläche, Bodennutzung, Wiese

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de