Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung

    Wenn Sie Straßenrennen durchführen möchten, dann müssen Sie hierfür vorher die Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Erlaubnisse für die übermäßige Straßennutzung nach § 29 StVO erteilen.

    Diese Rechtsgrundlage schreibt eine Erlaubnispflicht vor für Veranstaltungen, die die Straße mehr als verkehrsüblich beanspruchen, und für Fahrzeuge, die die gesetzlich allgemein zulässige Grenzen überschreiten.

    Online-Dienst

    Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung

    ID: L100001_405537538

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Münchhausen (am Christenberg) - Bürgerbüro Einwohnermelde- & Ordnungsamt

    Beschreibung

     Einwohnermelde- & Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Marburger Straße 82

    35117 Münchhausen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
    Mittwoch und Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

     Einwohnermelde- & Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag mit Streckenplan und Streckenbeschreibung,
    • Kartenmaterial,
    • Versicherungsnachweise,
    • Streckenabnahmeprotokoll/ Streckengutachten,
    • Erklärung zum Bundesfernstraßen-Gesetz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist mit den o.g. Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Ausnahmegenehmigung für Rennen auf öffentlichen Straßen entscheiden.

    Fristen

    Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

    Kosten

    Die Kosten für das Verfahren berechnen sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind je nach Leistungsumfang der Behörde variabel (Geb.Nr. 263).

    Gebühr ab 10.20 EUR bis 2301.00 EUR

    Bemerkungen

    Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Motorsport, Übermäßige Straßenbenutzung, Ausnahmegenehmigung für Rennen, Radrennen, Rennveranstaltungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English