Bibliotheksausweis beantragen
Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.
Beschreibung
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.
Online-Dienst
Anmeldung Bibliotheksausweis
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.
Ansprechpartner
Stadtbibliothek
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag - Freitag 10:00 - 18:00 Uhr; Samstag 10:00 - 13:00 Uhr; Sonntag und Montag geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
- ausgefüllter Antrag auf einen Leseausweis
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse
oder - gültiger Reisepass und Adressnachweis (Meldebestätigung, Kontoauszug, Gießen-Pass, Eintrag im Telefonbuch)
Bei Minderjährigen muss der Antrag auf einen Leseausweis die Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten enthalten und der Personalausweis oder der Reisepass (siehen oben) des/der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
- ausgefüllter Antrag auf einen Leseausweis
- gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse
oder - gültiger Reisepass und Adressnachweis (Meldebestätigung, Kontoauszug, Gießen-Pass, Eintrag im Telefonbuch)
Bei Minderjährigen muss der Antrag auf einen Leseausweis die Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten enthalten und der Personalausweis oder der Reisepass (siehen oben) des/der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
Formulare
Schriftform erforderlich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung
Verfahrensablauf
- Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage
Kosten
Benutzungsgebühr ab 0.0 EUR bis 30.0 EUR
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
regulär: 5,00 €
ermäßigt: 3,00 €
(Minderjährige, Schüler, Auszubildende und Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II des SGB II, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, schwerbehinderte Menschen, Inhaber der Ehrenamts-Card oder des Gießen-Passes unter Vorlage eines Nachweises)
regulär: 5,00 €
ermäßigt: 3,00 €
(Minderjährige, Schüler, Auszubildende und Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II des SGB II, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, schwerbehinderte Menschen, Inhaber der Ehrenamts-Card oder des Gießen-Passes unter Vorlage eines Nachweises)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
- Der reine Aufenthalt in der Bibliothek erfordert keinen Leseausweis und ist kostenlos.
- Unter Umständen ist es auch für Besucher ohne festen Wohnsitz möglich, einen Leseausweis zu bekommen. Dieser berechtigt zur Benutzung der Internet-PCs und des Onleihe-Angebots, eine Ausleihe physischer Medien ist jedoch nicht möglich.
- Der reine Aufenthalt in der Bibliothek erfordert keinen Leseausweis und ist kostenlos.
- Unter Umständen ist es auch für Besucher ohne festen Wohnsitz möglich, einen Leseausweis zu bekommen. Dieser berechtigt zur Benutzung der Internet-PCs und des Onleihe-Angebots, eine Ausleihe physischer Medien ist jedoch nicht möglich.
Bemerkungen
- Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, öffentliche Einrichtungen und juristische Personen.
- Neben den Gebühren für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises können Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden.
- Wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.12.2022
Stichwörter
Bibliotheksausweis, Bibliothek