Bibliotheksausweis Ausgabe

    Bibliotheksausweis beantragen

    Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.

    Beschreibung

    Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.

    Online-Dienst

    Anmeldung Bibliotheksausweis

    ID: L100001_387297822

    Beschreibung

    Die Ausleihe funktioniert überall, wo ein Internetzugang vorhanden ist. Über den Onlinekatalog der Stadtbibliothek lassen sich die vorhandenen eMedien ganz leicht suchen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2023 (von: Webservice, Stadt Gießen)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Webservice, Stadt Gießen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.

    Ansprechpartner

    Stadtbibliothek

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    35390 Gießen

    Öffnungszeiten

    Dienstag - Freitag 10:00 - 18:00 Uhr; Samstag 10:00 - 13:00 Uhr; Sonntag und Montag geschlossen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)

    Hinweise für Gießen: Spezialisierung

    • ausgefüllter Antrag auf einen Leseausweis
    • gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse
      oder
    • gültiger Reisepass und Adressnachweis (Meldebestätigung, Kontoauszug, Gießen-Pass, Eintrag im Telefonbuch)

    Bei Minderjährigen muss der Antrag auf einen Leseausweis die Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten enthalten und der Personalausweis oder der Reisepass (siehen oben) des/der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

    • ausgefüllter Antrag auf einen Leseausweis
    • gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse
      oder
    • gültiger Reisepass und Adressnachweis (Meldebestätigung, Kontoauszug, Gießen-Pass, Eintrag im Telefonbuch)

    Bei Minderjährigen muss der Antrag auf einen Leseausweis die Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten enthalten und der Personalausweis oder der Reisepass (siehen oben) des/der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

    Formulare

    Schriftform erforderlich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung

    Verfahrensablauf

    • Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 10 Tage

    Kosten

    Benutzungsgebühr ab 0.0 EUR bis 30.0 EUR

    Hinweise für Gießen: Spezialisierung

    regulär: 5,00 €

    ermäßigt: 3,00 €
    (Minderjährige, Schüler, Auszubildende und Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II des SGB II, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, schwerbehinderte Menschen, Inhaber der Ehrenamts-Card oder des Gießen-Passes unter Vorlage eines Nachweises)

    regulär: 5,00 €

    ermäßigt: 3,00 €
    (Minderjährige, Schüler, Auszubildende und Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II des SGB II, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, schwerbehinderte Menschen, Inhaber der Ehrenamts-Card oder des Gießen-Passes unter Vorlage eines Nachweises)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gießen: Spezialisierung

    • Der reine Aufenthalt in der Bibliothek erfordert keinen Leseausweis und ist kostenlos.
    • Unter Umständen ist es auch für Besucher ohne festen Wohnsitz möglich, einen Leseausweis zu bekommen. Dieser berechtigt zur Benutzung der Internet-PCs und des Onleihe-Angebots, eine Ausleihe physischer Medien ist jedoch nicht möglich.
    • Der reine Aufenthalt in der Bibliothek erfordert keinen Leseausweis und ist kostenlos.
    • Unter Umständen ist es auch für Besucher ohne festen Wohnsitz möglich, einen Leseausweis zu bekommen. Dieser berechtigt zur Benutzung der Internet-PCs und des Onleihe-Angebots, eine Ausleihe physischer Medien ist jedoch nicht möglich.

    Bemerkungen

    • Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, öffentliche Einrichtungen und juristische Personen.
    • Neben den Gebühren für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises können Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden.
    • Wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 03.01.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Bibliotheksausweis, Bibliothek

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)