Bibliotheksausweis Ausgabe

    Bibliotheksausweis beantragen

    Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.

    Beschreibung

    Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.

    Online-Dienst

    Bibliotheksausweis beantragen bzw. verlängern

    ID: L100001_390387475

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2023 (von: Webservice, Stadt Nidda)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, Stadt Nidda)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.

    Ansprechpartner

    Stadt Nidda - FG 03.3 - Stadtbibliothek

    Adresse

    Postanschrift

    Krugsche Gasse 24

    Postfach

    63667 Nidda

    Öffnungszeiten

    siehe Homepage

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Bibliotheksausweis beantragen bzw. verlängern

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)

    Formulare

    Schriftform erforderlich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung

    Verfahrensablauf

    • Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 10 Tage

    Kosten

    Benutzungsgebühr ab 0.0 EUR bis 30.0 EUR

    Hinweise für Nidda: Spezielle Hinweise für Stadt Nidda

    Gebühr: 0 bis 13 € jährlich

    Gebühr: 0 bis 13 € jährlich

    Bemerkungen

    • Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, öffentliche Einrichtungen und juristische Personen.
    • Neben den Gebühren für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises können Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden.
    • Wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 03.01.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Bibliotheksausweis, Bibliothek

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)