Bibliotheksausweis Ausgabe

    Bibliotheksausweis beantragen

    Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.

    Beschreibung

    Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.

    Online-Dienst

    Bibliotheksausweis beantragen

    ID: L100001_410216795

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024 (von: Webservice, Stadt Rüsselsheim)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Webservice, Stadt Rüsselsheim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.

    Ansprechpartner

    Stadtbücherei Rüsselsheim

    Beschreibung

    Die Stadtbücherei Rüsselsheim bietet vielfältige Medien für Freizeit, Ausbildung, Beruf und Studium an. Dazu stehen in der Bücherei rund 100.000 Medien zur Ausleihe bereit. Das Spektrum reicht von Romanen und Krimis bis zu Sachbüchern und Fachliteratur aus vielen Wissensgebieten. Auch Hörbücher, Filme auf DVD oder Musik-CDs können entliehen werden. Im Erdgeschoss gibt es einen Zeitschriftenbereich und das Foyer lädt zum Lesen ein. Die Stadtbücherei stellt außerdem Internet- und Einzelarbeitsplätze zum Arbeiten und Lernen zur Verfügung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Treff 5

    65428 Rüsselsheim am Main

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 11:00 - 19:00 Uhr

    Dienstag 11:00 - 19:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 11:00 - 19:00 Uhr

    Freitag 11:00 - 19:00 Uhr

    Samstag 10:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Kultur123, K123

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)

    Formulare

    Schriftform erforderlich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung

    Verfahrensablauf

    • Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 10 Tage

    Kosten

    Benutzungsgebühr ab 0.0 EUR bis 30.0 EUR

    Bemerkungen

    • Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, öffentliche Einrichtungen und juristische Personen.
    • Neben den Gebühren für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises können Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden.
    • Wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 03.01.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Bibliotheksausweis, Bibliothek

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)