Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter
Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fortbildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema.
Beschreibung
Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kindersowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
zuständige Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
Adresse
Postanschrift
64278 Darmstadt
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-6225
Telefax: +49 6151 12-6350
erforderliche Unterlagen
- Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
- Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
-
Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
- Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fort-bildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
-
Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
Rechtsgrundlage(n)
- Fach- und Fördergrundsätze zum Landesprogramm "Sprachförde-rung für Kinder im Kindergartenalter"Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Der Onlineantrag ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme jährlich zu stellen.
Fristen
Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre (nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist)
Antragsfrist: 1 Monat (vor Beginn der Maßnahme)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Text FörderrichtlinieKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessischer Bildungs- und ErziehungsplanKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.05.2022
Stichwörter
Kindergartenalter, Erzieher, Fortbildung, Sprache, Kindergärten, Kindergarten, Kinder, Erzieherinnen, Sprachförderung