Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf Bewilligung

    Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf beantragen

    Sie können Fördermittel für die Kinder beantragen, die sprachliche Defizite zeigen. 

    Beschreibung

    Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.
    Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.
    Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.
    Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
     

    Online-Dienst

    Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter

    ID: L100001_399918420

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2024

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
      • Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
    • Haltestelle: Mathildenplatz
      Linien:
      • Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-5168

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kin-der und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kin-der sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
    • Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
    • Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
    • Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
    • Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
       

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
    • Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fort-bildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
    • Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
       

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Onlineantrag mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme jährlich stellen. Die Bearbeitung des Förderantrags erfolgt anschließend durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Bewilligungsbescheid wird dann an Sie übersandt.
    Den Link zum Onlineantrag finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.
     

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre (nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist)

    Antragsfrist: 1 Monat (vor Beginn der Maßnahme)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales   am 22.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Fortbildung, Erzieher, Erzieherinnen, Kinder, Sprachförderung, Kindergarten, Kindergartenalter, Kindergärten, Sprache

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019