Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter

    Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fortbildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema.

    Beschreibung

    Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kindersowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.
    Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
     

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

    Adresse

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-6225

    Telefax: +49 6151 12-6350

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
    • Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
    • Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
    • Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
    • Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
       

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
    • Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fort-bildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
    • Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Der Onlineantrag ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme jährlich zu stellen.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre (nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist)

    Antragsfrist: 1 Monat (vor Beginn der Maßnahme)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Stichwörter

    Kindergartenalter, Erzieher, Fortbildung, Sprache, Kindergärten, Kindergarten, Kinder, Erzieherinnen, Sprachförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de