Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin / - pfleger Erteilung
    99018043001000

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin / Krankenpfleger beantragen

    Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin / Krankenpfleger beantragen?

    Beschreibung

    Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin / Krankenpfleger erteilt.

    zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    (Zentrale Postanschrift)

    Postfach 11 03 52

    64218 Darmstadt

    Hausanschrift

    (Zentrale Hausanschrift)

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 3259-1000

    Fax: +49 611 32759-1999

    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonzentrale:

    Montag bis Donnerstag, 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr

    Freitag, 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06151 881-0

    E-Mail: kreisverwaltung@ladadi.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Geeignetheit (nicht älter als drei Monate),
    • Führungszeugnis nach § 30 (4) des Bundeszentralregistergesetzes (nicht älter als drei Monate),
    • Zuverlässigkeitserklärung

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
    • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
    • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
    • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage
     

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
    • Die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

    Fristen

    Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
     

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    Kosten

    Gebühr 80,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz (PflBG) hat das Krankenpflegegesetz und das Altenpflegegesetz abgelöst und die Ausbildungsgänge zusammengeführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 28.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2022

    Technisch geändert am 27.03.2025

    Stichwörter

    Führung, Berufsbezeichnung, Krankenpfleger, Erlaubnis, Führen, Krankenpflegerin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019