Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte leitende Pflegefachkraft nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte leitende Pflegefachkraft nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen?
Beschreibung
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Weiterbildungsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte leitende Pflegefachkraft nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege erteilt.
Online-Dienst
Erlaubnis zum Führen einer Berufs- / Weiterbildungsbezeichnung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Adresse
Postanschrift
Postfach 120142
64238 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift)
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben die vorgeschriebene Weiterbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
- die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Fristen
Die Weiterbildungsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Kosten
Gebühr 80.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Hessen durch die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2020 (GVBl. I S. 878) geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration   am 28.11.2022
Stichwörter
Führung, Pflegefachkraft, Pflege, staatlich, Führen, Leitend, Anerkannt, Erlaubnis, Weiterbildungsbezeichnung