Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschussantrag

    ID: L100001_383738291

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2022 (von: Vogelsbergkreis, Landkreis)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Vogelsbergkreis, Landkreis)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
     

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Kindschaftsrecht und Unterhalt

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Hausanschrift

    Gabelsbergerstraße 1

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Goldhelg 42

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Digitale Kreisverwaltung

    Beschreibung

    Behördennummer 115

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Jugendamt

    Adresse

    Postanschrift

    Hersfelder Straße 57

    Postfach

    36304 Alsfeld

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport Gesundheit und Pflege (HMFG) am 22.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 16.12.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss, Jugendamt, Unterhalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)