• Linden (Landkreis Gießen, Hessen)
Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

Beschreibung

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

  • die für den Anspruch wichtig sein können oder
  • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Online-Dienst

Änderung mitteilen, die wichtig sind für den Bezug Unterhaltsvorschuss

ID: L100001_403041931

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Version

Technisch erstellt am 29.04.2024

Technisch geändert am 26.07.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
 

Ansprechpartner

Landkreis Gießen - Fachdienst 53 - Kinder- und Jugendhilfe

Adresse

Hausanschrift

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

Parkmöglichkeiten

Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 11 07 60

35352 Gießen

Kontakt

Telefon: 0641 9390-0

E-Mail: info@lkgi.de

Internet

Weitere Informationen

Version

Technisch geändert am 21.08.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Voraussetzungen

  • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
  • Es liegen Änderungen vor.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport Gesundheit und Pflege (HMFG) am 22.10.2024

Version

Technisch erstellt am 30.11.2022

Technisch geändert am 16.12.2024

Stichwörter

Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Jugendamt, Änderung mitteilen, Alleinerziehend

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019