Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschuss-Stelle wichtigen Änderungen mitteilen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert)
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
Online-Dienst
Unterhaltsvorschuss - Jährliche Überprüfung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
Ansprechpartner
Fachdienst Jugend und Familie - Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-2365
Telefon: 06074 8180-2366
Telefax: 06074 8180-2934
E-Mail: Unterhaltsvorschuss@kreis-offenbach.de(Unterhaltsvorschuss)
E-Mail: Beurkundungen-51.2@kreis-offenbach.de(Amtsvormundschaft)
Kontaktperson
Frau Aberle
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieich: T - Z
Hausanschrift
E-Mail: d.aberle@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2375
Herr Bröckemeier
Zuständig für
- Sonstiges: Hainburg: A - Q, Rodgau: N - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2372
Herr Fallik
Zuständig für
- Sonstiges: Neu-Isenburg: A - G
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2316
E-Mail: t.fallik@kreis-offenbach.de
Frau Faust
Zuständig für
- Sonstiges: Hainburg: R - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2361
E-Mail: e.faust@kreis-offenbach.de
Frau Frühwein
Zuständig für
- Sonstiges: Neu-Isenburg: H - R
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2357
E-Mail: a.fruehwein@kreis-offenbach.de
Frau Hoffmann
Zuständig für
- Sonstiges: Dietzenbach: G - Z
Hausanschrift
E-Mail: h.hoffmann@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2351
Herr Irendeli (Teamleitung Unterhaltsvorschuss)
Frau Kalliwoda-Stempel
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieich: A - C, Langen: A - B, Neu-Isenburg: S - Z
Hausanschrift
E-Mail: i.kalliwoda-stempel@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2379
Frau Kandjera
Frau Neeb
Frau Schäfer
Zuständig für
- Sonstiges: Dietzenbach: A - F
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2347
E-Mail: d.schaefer@kreis-offenbach.de
Frau Springer
Zuständig für
- Sonstiges: Rodgau: A - M
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2382
E-Mail: a.springer@kreis-offenbach.de
Frau Uebelacker
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieich: D - S
Hausanschrift
E-Mail: y.uebelacker@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2363
Herr Wetteskind
Zuständig für
- Sonstiges: Langen: C - Z
Hausanschrift
E-Mail: m.wetteskind@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2389
Internet
erforderliche Unterlagen
Je nach Fall unterschiedlich.
Rechtsgrundlage(n)
§6 Abs. 4 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
Verfahrensablauf
Sie teilen der Unterhaltsvorschussstelle Änderungen mit, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Nach Eingang prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob weiterhin ein Anspruch besteht.
Fristen
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.
Kosten
Das Verfahren ist kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 30.11.2022
Stichwörter
Getrenntlebend, Trennung, Sorgerecht, Veränderung, Unterhaltsvorschuss, Wechsel, Unterhalt, Alleinerziehend, Unterhaltsanspruch