Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschuss-Stelle wichtigen Änderungen mitteilen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert)
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
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zuständige Stelle
Hinweise für Hochtaunuskreis: Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Die Zuständigkeit des Landratsamtes (Leitstelle BAföG, Wohngeld und Unterhalt) ergibt sich für alle Elternteile, die im Hochtaunuskreis außer in Bad Homburg wohnen. Liegt der Wohnsitz im Bereich der Stadt Bad Homburg, so ist abweichend das Jugendamt der Stadt Bad Homburg zuständig.
Zuständigkeit
Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
Ansprechpartner
Hochtaunuskreis - Leitstelle BAföG, Wohngeld und Unterhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus A und B
Anzahl der Stellplätze: 106
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06172 999-0
Telefax: 06172 999769813
E-Mail: Bildung_und_Teilhabe-50.60@hochtaunuskreis.de
E-Mail: wohngeld@hochtaunuskreis.de
E-Mail: uvg@hochtaunuskreis.de
Internet
Stichwörter
BaföG, Bildung und Teilhabe, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld
erforderliche Unterlagen
Je nach Fall unterschiedlich.
Rechtsgrundlage(n)
§6 Abs. 4 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
Verfahrensablauf
Sie teilen der Unterhaltsvorschussstelle Änderungen mit, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Nach Eingang prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob weiterhin ein Anspruch besteht.
Fristen
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.
Kosten
Das Verfahren ist kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 30.11.2022
Stichwörter
Alleinerziehend, Wechsel, Trennung, Veränderung, Getrenntlebend, Unterhaltsvorschuss, Sorgerecht, Unterhaltsanspruch, Unterhalt