Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschuss-Stelle wichtigen Änderungen mitteilen.
    Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert)

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

    Online-Dienste

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    ID: L100001_402938252

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2024 (von: Hohl, Tobias)

    Technisch geändert am 26.04.2024 (von: Hohl, Tobias)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    ID: L100001_403606969

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    Version

    Technisch erstellt am 15.05.2024 (von: Haberland, Patrick)

    Technisch geändert am 15.05.2024 (von: Haberland, Patrick)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Hochtaunuskreis: Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Die Zuständigkeit des Landratsamtes (Leitstelle BAföG, Wohngeld und Unterhalt) ergibt sich für alle Elternteile, die im Hochtaunuskreis außer in Bad Homburg wohnen. Liegt der Wohnsitz im Bereich der Stadt Bad Homburg, so ist abweichend das Jugendamt der Stadt Bad Homburg zuständig.

    Die Zuständigkeit des Landratsamtes (Leitstelle BAföG, Wohngeld und Unterhalt) ergibt sich für alle Elternteile, die im Hochtaunuskreis außer in Bad Homburg wohnen. Liegt der Wohnsitz im Bereich der Stadt Bad Homburg, so ist abweichend das Jugendamt der Stadt Bad Homburg zuständig.

    Zuständigkeit

    Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
     

    Ansprechpartner

    Für Bad Homburg v. d. Höhe wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Fall unterschiedlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    §6 Abs. 4 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

    Verfahrensablauf

    Sie teilen der Unterhaltsvorschussstelle Änderungen mit, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. 
    Nach Eingang prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob weiterhin ein Anspruch besteht.
     

    Fristen


    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
     

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.

    Kosten

    Das Verfahren ist kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 30.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Getrenntlebend, Trennung, Sorgerecht, Veränderung, Unterhaltsvorschuss, Wechsel, Unterhalt, Alleinerziehend, Unterhaltsanspruch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)