Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Online-Dienst
Unterhaltsvorschuss Online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Jugendamt - 530.2 Unterhaltsvorschuss
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt ist telefonisch montags von 9 - 11 Uhr sowie mittwochs von 13:30 - 15 Uhr erreichbar.
Termine sind nach telefonischer Vereinbarung grundsätzlich möglich in der Zeit von Montag bis Donnerstag 8 - 16 Uhr sowie Freitag 8 - 12 Uhr.
Kontakt
Telefon: 06151 881-1529
E-Mail: unterhaltsvorschuss@ladadi.de
Internet
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre zum Unterhaltsvorschuss zum Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Informationen zu Änderungen ab dem 01.Januar 2024 zum Unterhaltsvorschuss auf Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport Gesundheit und Pflege (HMFG) am 22.10.2024
Stichwörter
Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Jugendamt, Änderung mitteilen, Alleinerziehend