Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss Online

    ID: L100001_406773118

    Beschreibung

    Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Bekommen Sie keinen oder unregelmäßig Unterhalt für Ihr Kind? Dann können Sie hier einen Unterhaltsvorschuss online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 25.07.2024

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
     

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Jugendamt - 530.2 Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Mina-Rees-Straße 2

    Postfach

    64295 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt ist telefonisch montags von 9 - 11 Uhr sowie mittwochs von 13:30 - 15 Uhr erreichbar.

    Termine sind nach telefonischer Vereinbarung grundsätzlich möglich in der Zeit von Montag bis Donnerstag 8 - 16 Uhr sowie Freitag 8 - 12 Uhr.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport Gesundheit und Pflege (HMFG) am 22.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2022

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Jugendamt, Änderung mitteilen, Alleinerziehend

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019