Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Beschreibung
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
Ansprechpartner
Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0641 306-1377
Telefon: 0641 306-0(Vermittlung zum Bereitschaftsdienst)
Telefax: 0641 306-2381
E-Mail: jugendamt@giessen.de
Kontaktperson
N. N. (Unterhaltsvorschuss A - B)
Telefon Festnetz: 0641 306-2478
E-Mail: unterhaltsvorschuss@giessen.de
Angela Massaro (Unterhaltsvorschuss C - G)
E-Mail: unterhaltsvorschuss@giessen.de
Telefon Festnetz: 0641 306-2478
Theresa Rock (Unterhaltsvorschuss H - K)
Telefon Festnetz: 0641 306-2478
E-Mail: unterhaltsvorschuss@giessen.de
Lena Eifert (Unterhaltsvorschuss L - P)
Telefon Festnetz: 0641 306-2478
E-Mail: unterhaltsvorschuss@giessen.de
Henrik Müller (Unterhaltsvorschuss Q - S)
E-Mail: unterhaltsvorschuss@giessen.de
Telefon Festnetz: 0641 306-2478
Isabell Fiedler (Unterhaltsvorschuss T - Z)
Telefon Festnetz: 0641 306-2478
E-Mail: unterhaltsvorschuss@giessen.de
erforderliche Unterlagen
Je nach Fall unterschiedlich.
Formulare
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Voraussetzungen
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wegen des ggf. langen Bewilligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.
Verfahrensablauf
Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.
Fristen
In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.
Kosten
Das Verfahren ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport   am 30.11.2022
Stichwörter
Anspruchsprüfung