Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Beschreibung
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Online-Dienst
Unterhaltsvorschuss - Jährliche Überprüfung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
Ansprechpartner
Fachdienst Jugend und Familie - Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-2365
Telefon: 06074 8180-2366
Telefax: 06074 8180-2934
E-Mail: Unterhaltsvorschuss@kreis-offenbach.de(Unterhaltsvorschuss)
E-Mail: Beurkundungen-51.2@kreis-offenbach.de(Amtsvormundschaft)
Kontaktperson
Frau Aberle
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieich: T - Z
Hausanschrift
E-Mail: d.aberle@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2375
Herr Bröckemeier
Zuständig für
- Sonstiges: Hainburg: A - Q, Rodgau: N - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2372
Herr Fallik
Zuständig für
- Sonstiges: Neu-Isenburg: A - G
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2316
E-Mail: t.fallik@kreis-offenbach.de
Frau Faust
Zuständig für
- Sonstiges: Hainburg: R - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2361
E-Mail: e.faust@kreis-offenbach.de
Frau Frühwein
Zuständig für
- Sonstiges: Neu-Isenburg: H - R
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2357
E-Mail: a.fruehwein@kreis-offenbach.de
Frau Hoffmann
Zuständig für
- Sonstiges: Dietzenbach: G - Z
Hausanschrift
E-Mail: h.hoffmann@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2351
Herr Irendeli (Teamleitung Unterhaltsvorschuss)
Frau Kalliwoda-Stempel
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieich: A - C, Langen: A - B, Neu-Isenburg: S - Z
Hausanschrift
E-Mail: i.kalliwoda-stempel@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2379
Frau Kandjera
Frau Neeb
Frau Schäfer
Zuständig für
- Sonstiges: Dietzenbach: A - F
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2347
E-Mail: d.schaefer@kreis-offenbach.de
Frau Springer
Zuständig für
- Sonstiges: Rodgau: A - M
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2382
E-Mail: a.springer@kreis-offenbach.de
Frau Uebelacker
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieich: D - S
Hausanschrift
E-Mail: y.uebelacker@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2363
Herr Wetteskind
Zuständig für
- Sonstiges: Langen: C - Z
Hausanschrift
E-Mail: m.wetteskind@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2389
Internet
erforderliche Unterlagen
Je nach Fall unterschiedlich.
Formulare
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Voraussetzungen
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wegen des ggf. langen Bewilligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.
Verfahrensablauf
Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.
Fristen
In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.
Kosten
Das Verfahren ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport   am 30.11.2022
Stichwörter
Anspruchsprüfung