Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen
Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.
Beschreibung
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind
- Trauben,
- Traubenmost,
- Maische,
- Wein,
- Perlwein,
- Schaumwein,
- Likörwein und
- Brennwein.
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Online-Dienst
Onlinedienst Weinbau
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Hessische Landeslabor (Weinkontrolle)
Ansprechpartner
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor - Fachgebiet III 1 Getränke, Bedarfsgegenstände - Weinkontrolle
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Glarusstraße
Linien:- Bus: Linie 39, E
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 5545
65045 Wiesbaden
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 7:30 – 16:00 Uhr
Freitag 7:30 – 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen zu den zu transportierenden Weinbauerzeugnissen (in der Regel aus der eigenen Weinbuchführung ersichtlich)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja (analoges Antragsverfahren)
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja, ab 2023
Voraussetzungen
Für Onlineantragsverfahren (ab 2023):
- Ein Unternehmenskonto auf Basis von Elster („Mein Unternehmenskonto“)
- Antragstellende müssen mit ihrer Adresse und einer Betriebsnummer in einer Marktteilnehmerliste intern hinterlegt sein. Dies erfolgte automatisch mit Stand 09-2022.
Für Betriebe, die zu September 2022 nicht bei der Weinkontrollbehörde hinterlegt waren: Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Weinkontrolle.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 147 Verordnung (EU) Nummer 1308/2013 über eine gemein-same Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Artikel 8 bis 19 Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nummer 1308/2013
- § 30 Weingesetz (WeinG)
- §§ 18 bis 24 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
- § 19 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
- § 20 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
- § 21 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
- § 22 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
- § 23 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
- § 24 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
Rechtsbehelf
Nein
Verfahrensablauf
Analoges Antragsverfahren:
Für die Bestellung von Weinbegleitdokumenten wenden Sie sich bitte an das Hessische Landeslabor (Weinkontrolle).
Digitales Antragsverfahren:
Das digitale Antragsverfahren wird im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung gestellt und führt Sie durch den Prozess zur Beantragung von Weinbegleitdokumenten
Fristen
Weinbegleitdokumente müssen unmittelbar vor dem Beginn des Transports erstellt werden. Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Mit der Signierung des digitalen Weinbegleitdokuments ist es sofort gültig. Es gibt keine Bearbeitungsdauer.
Kosten
Gebühr 6.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.11.2022
Stichwörter
Weinkontrolle, Spedition, Beförderung von Weinerzeugnissen, Weinbau, Weinanbau, Weintransporte, Weinbegleitdokument