Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische Assistentin / Operationstechnischer Assistent beantragen
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische Assistentin / Operationstechnischer Assistent beantragen?
Beschreibung
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische Assistentin / Operationstechnischer Assistent erteilt.
Online-Dienst
Erlaubnis zum Führen einer Berufs- / Weiterbildungsbezeichnung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 2913
65193 Wiesbaden
(Zentrale Postanschrift)
Kontakt
Telefon: +49 611 3259-1000
Telefax: +49 611 32759-1999
E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Geeignetheit (nicht älter als drei Monate),
- Führungszeugnis gemäß § 30 (4) Bundeszentralregistergesetz(nicht älter als drei Monate),
-
Zuverlässigkeitserklärung
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Rechtsgrundlage(n)
- Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) § 2 (2)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
- Die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Kosten
Gebühr 80.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) obliegt die staatliche Anerkennung, die Aufsicht über die Ausbildungsstätten sowie die Genehmigung der Schulen für Anästhesietechnische Assistentinnen / Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen / Assistenten zur Annahme von Auszubildenden. Die Behörde ist zuständig für Prüfungsangelegenheiten, die Erteilung von Berufserlaubnisurkunden und die Erstellung von Ersatzdokumenten. Sie entscheidet über potenzielle Gleichwertigkeiten anderer Ausbildungsinhalte sowie mögliche Ausbildungsverkürzungen.
- Gesundheits- und Pflegeberufe in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 24.11.2022
Stichwörter
Führung, Operationstechnischer, Assistentin, Assistent, Operationstechnische, Führen, Berufsbezeichnung, Erlaubnis