Abfallentsorgernummer Erteilung
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Beschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Online-Dienst
Elektronisches Nummernvergabeverfahren
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 42.1 - Industrielle Abfallwirtschaft und Abfallvermeidung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Kontakt
E-Mail: rp-giessen@rpgi.hessen.de
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022
Stichwörter
Übernahmeschein, Abfallentsorgung, Entsorgernummer, Begleitschein, Gefährliche Abfälle, Entsorgung, Entsorgungsnachweis, Sammelentsorgungsnachweis, Kennnummer, Entsorger, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Abfallentsorger, Behördliche Betriebsnummer, Abfallentsorgernummer, Nachweisverordnung, Abfälle, Abfallnachweisverfahren, Abfall