Direktzahlungen Bewilligung

    Direktzahlungen Bewilligung

    Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, die Erbringung besonderer ökologischer Leistungen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen Direktzahlungen.

    Beschreibung

    Mit diesem Zuschuss wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen im Rahmen der Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Gekoppelte Einkommensstützung sowie Öko-Regelungen gefördert.

    Online-Dienst

    Agrarportal Hessen - Direktzahlungen

    ID: L100001_383507939

    Beschreibung

    Über das Agrarportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen können Sie online die den Antrag auf Direktzahlungen stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Kreis- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Förderung (Landwirtschaft, Naturschutz, Landschaftspflege)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedloser Str. 12

    36251 Bad Hersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über die wirksame und langfristige Kontrolle in Bezug auf die Betriebsführung, Gewinne und finanzielle Risiken im antragstellenden Unternehmen bei der Junglandwirteprämie
    • Nachweise in Bezug auf die Prüfung "aktiver Betriebsinhaber"
    • Nachweise des Nutzungskonzepts bei Agroforstsystemen
    • Ggf. Nachweis der Verfügungsgewalt bei neu beantragten Parzellen

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Aktiver Betriebsinhaber
    • Mind. 1ha landwirtschaftliche Fläche oder
    • Mehr als 225€ Direktzahlungsprämie mittels gekoppelter Prämie
    • Betriebssitz in Hessen

    Hinweise zur ergänzenden Einkommensstützung für Junglandwirte: Der Junglandwirt muss erstmalig in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen und die langfristige wirksame Kontrolle über den Betrieb innehaben. Bei der Erstantragstellung darf der Junglandwirt das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zusätzlich müssen entsprechende landwirtschaftliche qualifikationsnachweise nachgewiesen werden. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist in jedem Einzelfall vorzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch über die zuständige Bewilligungsstelle

    Verfahrensablauf

    • Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrages jährlich bis zum 15.05 des laufenden Jahres ausschließlich über einen Onlineantrag (agrarportalhessen.de)
    • Je nach weiteren Voraussetzungen erfolgt die Beantragung der einzelnen Komponenten wie Einkommensgrundstützung, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte sowie Öko-Regelungen im Rahmen des Gemeinsamen Antrages.

    Fristen

    Die Antragsfrist endet immer zum 15.05 des Jahres.

    Bearbeitungsdauer

    Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

    7 bis 12 Monate (Individuell von der Betriebsgröße und -form abhängig.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Es handelt sich um einen nicht rückzahlpflichtigen Zuschuss. Die in Ihrem Antrag enthaltenen Angaben, die der Bewilligung zu Grunde liegenden Bestimmungen sowie die in § 4 SubvG genannten Umstände, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen dieser Zuwendung maßgeblich sind, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Öko-Regelung, Direktzahlungen, Umverteilung, Einkommensgrundstützung, Junglandwirt, Tierprämie, Landwirtschaft, Agrarförderung, Konditionalitäten, Interventionen, EGFL, Flächenantrag, Gekoppelte Tierprämie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de