Fahrerkarte Ersatz

    Fahrerkarte wegen Diebstahl oder Verlust ersetzen

    Sie sind Fahrer:in von LKWs oder Bussen und müssen aufgrund von Diebstahl oder Verlust Ihre Fahrerkarte ersetzen lassen.

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:

    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
    • sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.

    Ausnahmeregelungen (z.B. für Landwirtschaftsbetriebe oder Postdienstleistungen) werden in § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Art 3 der EU-Verordnung 561/2014 erläutert.

    Sie beantragen aufgrund von Diebstahl oder Verlust den Ersatz einer Fahrerkarte.

    Den Antrag auf Ersatz Ihrer Fahrerkarte richten Sie an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (z.B. Fahrerlaubnisbehörde, Dekra, TÜV).

    Die Erteilung ist gebührenpflichtig.

    Sie müssen sich entweder über die online-Authentifizierung des Nutzerkontos identifizieren oder vor Ort persönlich vorstellen.

    Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Fahrerkarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen verlorenen/gestohlenen Fahrerkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Tage beträgt.

    Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Bei Ersatzausstellung ist der Antrag innerhalb von 7 Kalendertagen zu stellen.

    Nach Antragstellung und Prüfung wird die Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen ausgestellt. Während dieser Zeit darf ohne gültige Fahrerkarte für maximal 15 Tage die Fahrt fortgesetzt werden. Für den Zeitraum, in dem der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerkarte ist, sind Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber zu machen und fachgerecht mitzuführen.

    Außer den üblichen Unterlagen sind, bei Verlust eine schriftliche Erklärung, bei Diebstahl eine Diebstahlanzeige und bei Fehlfunktion bzw. Beschädigung die fehlerhafte Karte, beizufügen. Die antragsbearbeitende Stelle kann eine Versicherung an Eides statt verlangen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung, Erneuerung und Ersatz einer Fahrerkarte

    ID: L100001_383413450

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie die Erteilung, Erneuerung und den Ersatz einer Fahrerkarte beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2022 (von: Funk, Sina-Olivia)

    Technisch geändert am 01.03.2023 (von: Funk, Sina-Olivia)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüdesheimer Straße 119

    64285 Darmstadt

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    TUEH

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    - Personalausweis mit eID-Funktion (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte)
    - Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild 
    - Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift
    - Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat
    - ggf. Bestätigung der Polizei zur Diebstahlanzeige
     

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie

    • in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
    • einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

    Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag zur Ersatz Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort 

    • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde 
    • oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) stellen. 
    • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Nutzerkonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen. 
    • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen. 
    • Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig. 
    • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die personalisierte Fahrerkarte.
    • Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
      • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
      • sich direkt (nach online-Authentifizierung online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.

    Hinweis: 
    Sollten beim Ersatz schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden. 
    Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.
     

    Fristen

    Antragsfrist: 7 Tage

    Bearbeitungsdauer

    8 Werktage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 30.0 EUR bis 45.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmer:innen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2022 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Werkstattkarte, Fahrerlaubnis, Führerschein, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Antrag Fahrerkarte, Kontrollkarte, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkarten, Gewerblicher Transport, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrkontrollgerätekarten, Kraftfahrer, Fahrtenschreiberkartenregister, Lenk- und Ruhezeiten, Fuhrerschein, Güterverkehr, Güterbeförderung, Unternehmenskarte, Personenbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)