Werkstattkarte Erneuerung
    99108057133000

    Werkstattkarte erneuern

    Wenn Ihre Werkstattkarte in Kürze abläuft, können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue Karte beantragen.

    Beschreibung

    Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für 

    • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • Fahrzeughersteller,
    • Werkstätten sowie
    • deren Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

    Ihre verantwortlichen Fachkräfte verwenden die Werkstattkarte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen. 

    Sie ist ein Jahr gültig. Wenn Sie Ihre Werkstattkarte erneuern wollen, müssen Sie diese als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person bei der zuständigen Stelle beantragen. Hierzu müssen Sie eine aktuelle Bescheinigung über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt zur Prüfung von Fahrtenschreibern vorlegen. Diese darf nicht älter als 3 Jahre sein.

    Bei jedem Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte müssen Sie als Unternehmen den Nachweis erbringen, dass die beauftragte Fachkraft noch bei Ihnen beschäftigt ist und entsprechend der Fahrtenschreiberkarten- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtline geschult wurde. Der Schulungsnachweis darf dabei nicht älter als 3 Jahre sein.

    Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

    Online-Dienst

    Werkstattkarte

    ID: L100001_396333132

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Werkstattkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Werkstattkarte ersetzen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa payWave
    • Visa Electron in Europa
    • Visa Karte
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2023
    Technisch geändert am 15.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH)

    Ansprechpartner

    TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüdesheimer Straße 119
    64285 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 272727-0

    Fax: +49 6151 600-654

    E-Mail: Fahrerkarten@tuevhessen.de

    Internet

    Stichwörter

    TUEH

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    TÜV Hessen - Auto Service-Center

    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2025
    Technisch geändert am 25.06.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen ist
      • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
      • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
      • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
    • Antragsberechtigt sind
      • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine
      • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr (Die (erneuerte) Werkstattkarte ist ein Jahr gültig.)

    Bearbeitungsdauer

    15 Werktage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 08.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2022
    Technisch geändert am 18.02.2025

    Stichwörter

    Fahrtenschreiber, KBA, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, Kraftfahrt-Bundesamt, FKR, Kontrollgerätekarte, Kontrollgerätekarten, Installateur, Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie, Antrag Werkstattkarte, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Fahrpersonalverordnung, FPersV, StVZO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019