Fahrerkarte Erneuerung
    99108055133000

    Fahrerkarte erneuern

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und die Gültigkeit Ihrer Fahrerkarte läuft bald ab? Dann können Sie diese erneuern lassen. 

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. 

    Die Fahrerkarte ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig. Sie können die Fahrerkarte auf Antrag erneuern lassen. Das müssen Sie bis spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf tun. Ist Ihre Fahrerkarte bereits abgelaufen, müssen Sie erneut eine Erstbestellung durchführen.

    Ihre erneuerte Fahrerkarte ist unmittelbar nach dem Ablaufdatum der alten Karte gültig. Die abgelaufene Fahrerkarte müssen Sie mindestens 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitführen.

    Die auf Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung, Erneuerung und Ersatz einer Fahrerkarte

    ID: L100001_383413450

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie die Erteilung, Erneuerung und den Ersatz einer Fahrerkarte beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2022
    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH).

    Zuständigkeit

    TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen

    Ansprechpartner

    TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüdesheimer Straße 119
    64285 Darmstadt

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 272727-0

    Fax: +49 6151 600-654

    E-Mail: Fahrerkarten@tuevhessen.de

    Internet

    Stichwörter

    TUEH

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    TÜV Hessen - Auto Service-Center

    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2025
    Technisch geändert am 25.06.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 08.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2022
    Technisch geändert am 17.02.2025

    Stichwörter

    Kraftfahrer, Führerschein, Fahrpersonal, Fahrtenschreiber, Personenbeförderung, Güterverkehr, Aufzeichnungspflicht, Antrag Fahrerkarte, Gewerblicher Transport, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, Kraftfahrt-Bundesamt, FKR, Kontrollgerätekarte, Fahrtenschreiberaufzeichnungen, Fahrerdokumente, Fahrerlaubnis, Lenk- und Ruhezeiten, Kontrollgerät, Güterbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019