Erweiterung der Taxigenehmigung beantragen
Sie befördern mit Ihrem Taxibetrieb gewerbsmäßig Personen und möchten die Anzahl ihrer Fahrzeuge erhöhen? Dazu müssen Sie eine Erweiterung Ihrer bereits erteilten Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge für Ihren Taxibetrieb erhöhen möchten, müssen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Erweiterung der Erlaubnis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Verkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05631 954-1114
E-Mail: verkehr@lkwafkb.de
Kontaktperson
Tanja Gathmann
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)E-Mail: tanja.gathmann@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1616
Frank Meiser
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)E-Mail: frank.meiser@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1694
Ina Reinhold
Frank Merhof
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05631 954-0
Kontaktperson
Frank Merhof
Frank Meiser
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)E-Mail: frank.meiser@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1694
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller sind bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer werden gegenüber Neubewerbern angemessen berücksichtigt. Innerhalb der Genehmigungs-Kontingente erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.
Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,
- wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
- ihr oder sein Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der vergangenen 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
- ihrer oder seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist
Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Erweiterung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit mehreren Taxis zu erhalten:
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erweiterung der Taxigenehmigung.
- Gegebenenfalls werden Ihnen die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 20.09.2022
Stichwörter
Erweiterung, Taxi, Personenbeförderung, Gelegenheitsverkehr, Taxen, Genehmigung