Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse T

    Fahrerlaubnis Klasse T beantragen

    Mit dem „Großen Traktorführerschein“ können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen.

    Beschreibung

    Sie können eine Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse T beantragen.

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse T (umgangssprachlich „Großer Traktorführerschein“) können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen. Mit dieser Klasse dürfen Zugmaschinen bis zu 60 km/h gefahren werden. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auch hier darf ein Anhänger zusätzlich gezogen werden.

    Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.

    Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nicht ohne Weiteres in anderen Ländern.

    Hinweise für Wetteraukreis: Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienst

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    ID: L100001_390759841

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    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2023 (von: Viehmann, Jana)

    Technisch geändert am 04.07.2023 (von: Viehmann, Jana)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Führerscheinangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Europaplatz, Gebäude A

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag            07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Benennung einer Fahrschule
    • Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls inklusive Meldebescheinigung)
    • ein biometrisches Lichtbild, nach den Bestimmungen der Pass-verordnung (35 x  45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Weitere Informationen können Sie der Foto- Mustertafel der Bundesdruckerei entnehmen.
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erteilung einer Fahrerlaubnis Klasse T bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Fristen

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden worden ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung der jeweils zuständigen Behörde ab.

    Kosten

    Die Gebühren legt die zuständige Behörde nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Bei der Fahrerlaubnis Klasse T besteht keine Probezeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 19.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Traktor, Führerschein, Klasse T, Traktor- Führerschein, Großer Traktorführerschein, Fahrerlaubnis, Landwirtschaft, Fuhrerschein, Forstwirtschaft, Ersterteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)