Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“
Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Dörfer mit dem Förderprogramm „STARKES DORF – Wir machen mit!“. Antragstellende können von 1.000 Euro bis zu 5.000 Euro für Aktivitäten zur Belebung ihrer Ortskerne erhalten.
Beschreibung
Das Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ unterstützt Projekte, die beispielgebend den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes stärken, das Miteinander der Generationen fördern sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. Das kann die Aufwertung eines Dorfplatzes, die Einrichtung eines Bolzplatzes oder auch die Renovierung eines Backhauses sein. Wichtig ist, dass alle mit anpacken und dass alle die neue Einrichtung später auch nutzen können. Anträge können von Vereinen, Verbänden und sonstigen Initiativen gestellt werden. Nicht antragsberechtigt sind allerdings Ortsbeiräte und Einzelpersonen.
Die Projekte können mit Beträgen zwischen 1.000 und 5.000 Euro gefördert werden. Jährlich stehen 500.000 Euro zur Verfügung.
Online-Dienst
Online-Dienst Förderprogramm "Starkes Dorf - Wir machen mit!" der Hessischen Staatskanzlei
Beschreibung
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Zuständigkeit
Hessische Staatskanzlei
Ansprechpartner
Hessische Staatskanzlei
Beschreibung
Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
Linien:- Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Telefax: +49 611 32-113708
E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)
E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)
E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de
Internet
Formulare
Nachweis der Verwendung der Fördermittel
Nachweis der Verwendung der Fördermittel durch Vorlage der Rechnungen
Stichwörter
HSTK
Dorferneuerung, Energie
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch 13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Nachweis der Verwendung der Fördermittel
Nachweis der Verwendung der Fördermittel durch Vorlage der Rechnungen
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung
- Angebote/Kostenvoranschläge
- Genehmigungen
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen ein antragsberechtigter Antragsteller im Sinne der Förderrichtlinie sein
- Ihr Projekt darf noch nicht begonnen sein
- Weitere Voraussetzungen werden durch technische Eingabeeinschränkungen im Rahmen des OnlineAntrags abgefragt
- Eine Antragstellung ist ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht möglich
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Förderanträge können nur online gestellt werden.
- Sie stellen online einen Förderantrag und fügen Angebote/Kostenvoranschläge für Positionen mit einer Gesamtsumme über 1.000 Euro brutto bei.
- Sie müssen die Förderzusage abwarten, bevor Sie Ihr Projekt starten dürfen.
- Sie rufen nach Bedarf die Fördermittel ab.
- Nachdem Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, legen Sie einen Verwendungsnachweis vor.
Fristen
Fördermittel müssen jeweils bis Ende des Haushaltsjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist, abgerufen werden.
Nach Auszahlung der Fördermittel durch die Hessische Staatskanzlei sind die Mittel innerhalb von zwei Monaten zweckentsprechend zu verwenden.
Antragsfrist: 9 Monate (Antragszeitraum ist der 01.Januar bis 30. September eines Jahres.)
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 20.09.2022
Stichwörter
Hessische Staatskanzlei, Antrag, Staatskanzlei, Förderprogramm, Fördermittel, Starkes Dorf