• Rodenbach (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
Förderung von heimatpflegerischen Initiativen Bewilligung

Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“

Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Dörfer mit dem Förderprogramm „STARKES DORF – Wir machen mit!“. Antragstellende können von 1.000 Euro bis zu 5.000 Euro für Aktivitäten zur Belebung ihrer Ortskerne erhalten.

Beschreibung

Das Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ unterstützt Projekte, die beispielgebend den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes stärken, das Miteinander der Generationen fördern sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. Das kann die Aufwertung eines Dorfplatzes, die Einrichtung eines Bolzplatzes oder auch die Renovierung eines Backhauses sein. Wichtig ist, dass alle mit anpacken und dass alle die neue Einrichtung später auch nutzen können. Anträge können von Vereinen, Verbänden und sonstigen Initiativen gestellt werden. Nicht antragsberechtigt sind allerdings Ortsbeiräte und Einzelpersonen.

Die Projekte können mit Beträgen zwischen 1.000 und 5.000 Euro gefördert werden. Jährlich stehen 500.000 Euro zur Verfügung.

Online-Dienst

Förderprogramm "Starkes Dorf - Wir machen mit!" der Hessischen Staatskanzlei

ID: L100001_381589774

Beschreibung

Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Dörfer mit dem Förderprogramm „STARKES DORF – Wir machen mit!“. Antragstellende können von 1.000 Euro bis zu 5.000 Euro für Aktivitäten zur Belebung ihrer Ortskerne erhalten.

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Version

Technisch erstellt am 26.09.2022

Technisch geändert am 26.09.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Hessische Staatskanzlei

Ansprechpartner

Hessische Staatskanzlei

Beschreibung

Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.

Adresse

Hausanschrift

Georg-August-Zinn-Straße 1

65183 Wiesbaden

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig

Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
    Linien:
    • Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon: +49 611 32-0

Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)

Telefax: +49 611 32-113708

E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)

E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)

E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de

Internet

Formulare

Nachweis der Verwendung der Fördermittel

Nachweis der Verwendung der Fördermittel durch Vorlage der Rechnungen

Stichwörter

HSTK

Version

Technisch geändert am 01.07.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung
  • Angebote/Kostenvoranschläge
  • Genehmigungen

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein antragsberechtigter Antragsteller im Sinne der Förderrichtlinie sein
  • Ihr Projekt darf noch nicht begonnen sein
  • Weitere Voraussetzungen werden durch technische Eingabeeinschränkungen im Rahmen des OnlineAntrags abgefragt
  • Eine Antragstellung ist ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht möglich

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Förderanträge können nur online gestellt werden.

  • Sie stellen online einen Förderantrag und fügen Angebote/Kostenvoranschläge für Positionen mit einer Gesamtsumme über 1.000 Euro brutto bei.
  • Sie müssen die Förderzusage abwarten, bevor Sie Ihr Projekt starten dürfen.
  • Sie rufen nach Bedarf die Fördermittel ab.
  • Nachdem Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, legen Sie einen Verwendungsnachweis vor.

Fristen

Fördermittel müssen jeweils bis Ende des Haushaltsjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist, abgerufen werden.

Nach Auszahlung der Fördermittel durch die Hessische Staatskanzlei sind die Mittel innerhalb von zwei Monaten zweckentsprechend zu verwenden.

Antragsfrist: 9 Monate (Antragszeitraum ist der 01.Januar bis 30. September eines Jahres.)

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 20.09.2022

Version

Technisch erstellt am 21.09.2022

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Förderprogramm, Staatskanzlei, Hessische Staatskanzlei, Starkes Dorf, Fördermittel, Antrag

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019