Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B

    Erteilung Fahrerlaubnis Klasse B beantragen

    Sie können erstmalig eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.

    Beschreibung

    Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.

    Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind, fahren.

    Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

    Hinweise für Wetteraukreis: Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienst

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    ID: L100001_390759841

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    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2023 (von: Viehmann, Jana)

    Technisch geändert am 04.07.2023 (von: Viehmann, Jana)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Führerscheinangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Europaplatz, Gebäude A

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag            07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passver-ordnung (Größe 45 x35, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • Angaben zur Fahrschule

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in im jeweiligen Bescheid
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen An-trag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klasse B stellen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pkw, PKW- Führerschein, Fuhrerschein, Ersterteilung, Auto, B -Klasse, Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerscheinklasse B

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)