Förderprogramm „Dein Ehrenamt“
Das Land Hessen fördert und unterstützt mit diesem Förderprogramm das Bürgerengagement in Hessen. Ziel der Förderung ist es, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern und die bestehende Kultur des Ermöglichens und der Anerkennung zu stärken.
Beschreibung
Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen jährlich max. 500.000 Euro zur Verfügung. Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 15.000 Euro beantragen. Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, wie z. B. Projekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Anerkennungsveranstaltungen, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Ehrenamt, die im Zusammenhang mit der Außenwirkung der Organisation stehen. Im Rahmen des Förderhöchstbetrages sind auch mehrjährige Förderungen möglich, beginnend mit dem Jahr, in dem die Bewilligungszusage erteilt wurde.
Online-Dienste
Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit
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Vertrauensniveau
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Online-Dienst: Fördermittel für dein Ehrenamt
Beschreibung
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Zuständigkeit
Hessische Staatskanzlei
Ansprechpartner
Hessische Staatskanzlei
Beschreibung
Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
Linien:- Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Telefax: +49 611 32-113708
E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)
E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)
E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de
Internet
Formulare
Nachweis der Verwendung der Fördermittel
Nachweis der Verwendung der Fördermittel durch Vorlage der Rechnungen
Stichwörter
HSTK
erforderliche Unterlagen
- Förderantrag
- Projektbeschreibung
- Kosten und Finanzierungsplan
- Angebote/Kostenvoranschläge
- Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person der antragstellenden Organisation
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen ein antragsberechtigter Antragsteller im Sinne der Förderrichtlinie sein.
- Ihr Projekt darf noch nicht begonnen sein.
- Weitere Voraussetzungen werden durch technische Eingabeeinschränkungen im Rahmen des OnlineAntrags abgefragt.
- Eine Antragstellung ist ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Förderanträge können nur online gestellt werden.
- Sie füllen einen Förderantrag online aus und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Sie senden den Online-Antrag ab und warten die Förderzusage ab.
- Sie rufen die Fördermittel ab, evtl. auch in Teilbeträgen.
- Danach können Sie Ihr Projekt starten.
- Nachdem Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, legen Sie einen Verwendungsnachweis vor.
Fristen
Antragsfrist: 12 Monate (Antragszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres, soweit das Förderbudget nicht aufgebraucht ist. Fördermittel müssen jeweils bis Anfang Dezember des Haushaltsjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist, abgerufen werden. Bei mehrjährigen Förderungen müssen die Fördermittel entsprechend der zugesagten Förderbeträge im jeweiligen Haushaltsjahr bis Anfang Dezember abgerufen werden. Nach Auszahlung der Fördermittel durch die Hessische Staatskanzlei sind die Mittel innerhalb von zwei Monaten zweckentsprechend zu verwenden.)
Bearbeitungsdauer
4 bis 6 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 20.09.2022
Stichwörter
Ehrenamtskampagne, Ehrenamt, Förderprogramm, Staatskanzlei, Hessische Staatskanzlei, Freiwilligentätigkeit, Dein Ehrenamt, Gemeinsam aktiv, Antrag, Fördermittel