Ehrenamtliche Tätigkeit Beratung und Belehrung

    Förderprogramm „Dein Ehrenamt“

    Das Land Hessen fördert und unterstützt mit diesem Förderprogramm das Bürgerengagement in Hessen. Ziel der Förderung ist es, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern und die bestehende Kultur des Ermöglichens und der Anerkennung zu stärken.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen jährlich max. 500.000 Euro zur Verfügung. Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 15.000 Euro beantragen. Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, wie z. B. Projekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Anerkennungsveranstaltungen, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Ehrenamt, die im Zusammenhang mit der Außenwirkung der Organisation stehen. Im Rahmen des Förderhöchstbetrages sind auch mehrjährige Förderungen möglich, beginnend mit dem Jahr, in dem die Bewilligungszusage erteilt wurde.

    Online-Dienste

    Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit

    ID: L100001_386140589

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2023 (von: Webservice, Gemeinde Lautertal (Odenwald))

    Technisch geändert am 20.07.2023 (von: Webservice, Gemeinde Lautertal (Odenwald))

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Online-Dienst: Fördermittel für dein Ehrenamt

    ID: L100001_381589773

    Beschreibung

    Das Land Hessen fördert und unterstützt mit diesem Förderprogramm das Bürgerengagement in Hessen. Ziel der Förderung ist es, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern und die bestehende Kultur des Ermöglichens und der Anerkennung zu stärken.

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    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2022 (von: Schröpel, Sybille)

    Technisch geändert am 26.09.2022 (von: Schröpel, Sybille)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Hessische Staatskanzlei

    Ansprechpartner

    Hessische Staatskanzlei

    Beschreibung

    Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-August-Zinn-Straße 1

    65183 Wiesbaden

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 521
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
      Linien:
      • Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: +49 611 32-0

    Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)

    Telefax: +49 611 32-113708

    E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)

    E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)

    E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de

    Internet

    Formulare

    Nachweis der Verwendung der Fördermittel

    Nachweis der Verwendung der Fördermittel durch Vorlage der Rechnungen


    Hinweis https://www.deinehrenamt.de/mm/Erluterungen_zur_Richtlinie_deinehrenamt.pdf:

    Stichwörter

    HSTK

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Förderantrag
    • Projektbeschreibung
    • Kosten und Finanzierungsplan
    • Angebote/Kostenvoranschläge
    • Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person der antragstellenden Organisation

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen ein antragsberechtigter Antragsteller im Sinne der Förderrichtlinie sein.
    • Ihr Projekt darf noch nicht begonnen sein.
    • Weitere Voraussetzungen werden durch technische Eingabeeinschränkungen im Rahmen des OnlineAntrags abgefragt.
    • Eine Antragstellung ist ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Förderanträge können nur online gestellt werden.

    • Sie füllen einen Förderantrag online aus und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Online-Antrag ab und warten die Förderzusage ab.
    • Sie rufen die Fördermittel ab, evtl. auch in Teilbeträgen.
    • Danach können Sie Ihr Projekt starten.
    • Nachdem Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, legen Sie einen Verwendungsnachweis vor.

    Fristen

    Antragsfrist: 12 Monate (Antragszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres, soweit das Förderbudget nicht aufgebraucht ist. Fördermittel müssen jeweils bis Anfang Dezember des Haushaltsjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist, abgerufen werden. Bei mehrjährigen Förderungen müssen die Fördermittel entsprechend der zugesagten Förderbeträge im jeweiligen Haushaltsjahr bis Anfang Dezember abgerufen werden. Nach Auszahlung der Fördermittel durch die Hessische Staatskanzlei sind die Mittel innerhalb von zwei Monaten zweckentsprechend zu verwenden.)

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 20.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2022 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 20.07.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Stichwörter

    Ehrenamtskampagne, Ehrenamt, Förderprogramm, Staatskanzlei, Hessische Staatskanzlei, Freiwilligentätigkeit, Dein Ehrenamt, Gemeinsam aktiv, Antrag, Fördermittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)