Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse L

    Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern

    Sie können ihre Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklasse L erweitern (umgangssprachlich „kleiner Traktorführerschein“)

    Beschreibung

    Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern.

    Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ''kleinen'' Traktorführerschein. Mit ihm dürfen Sie bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.

    Hinweise für Wetteraukreis: Erweiterung der Fahrerlaubnis

    Erweiterung der Fahrerlaubnis

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Erweiterung der Fahrerlaubnis

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienst

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    ID: L100001_390759846

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Paypal
    • Mastercard
    • giropay
    • Visa Karte
    • paydirekt

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2023 (von: Viehmann, Jana)

    Technisch geändert am 04.07.2023 (von: Viehmann, Jana)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Führerscheinangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Europaplatz, Gebäude A

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag            07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Benennung einer Fahrschule
    • Personalausweis oder Reisepass (ggf. inklusive Meldebescheini-gung)
    • aktueller Führerschein
    • ein aktuelles biometrische Lichtbild, nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    •  Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    •  Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis sein
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben (§ 10 Fahrerlaubnis- Verordnung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Weitere Informationen, wie sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Klasse L bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

    Fristen

    Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    • je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung, § 15 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fuhrerschein, Klasse L, Fahrerlaubnis Klasse L, Kleiner Traktorführerschein, Traktor, Führerschein, Lappen, Erweiterung, Fahrerlaubnis, Landwirtschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)