Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

    Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Online-Dienst

    Gebühr für Kindertageseinrichtungen

    ID: L100001_384103869

    Beschreibung

    Auf Grundlage der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zur Kindertagesbetreuung können Eltern je nach regionalen Angebot zwischen verschiedenen Leistungen zur Kinderbetreuung, d.h. Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, für ihre Kinder wählen. Zuständig ist das Jugendamt, wobei Eltern je nach Bundesland unterschiedliche Rechtsansprüche auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben.

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    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2022 (von: Dillenberger, Elisa)

    Technisch geändert am 22.12.2022 (von: Dillenberger, Elisa)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen Bereich das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Zuständigkeit

    Das Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der das Kind wohnt.

    Ansprechpartner

    Für Fritzlar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 14.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Dispens KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)