Anzeige eines Hausbrunnens

    Sie sind als Inhaber eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung verpflichtet, diesen anzuzeigen. 

    Beschreibung

    Sie haben als Inhaber eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung  die Pflicht, diesen anzuzeigen.
    Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen muss das Wasser aus Hausbrunnen zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.
    Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle ist Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die erstmalige Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche technischen Veränderung oder der Übergang des Eigentums anzuzeigen.
    Im Anschluss wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden und  den Umfang der Untersuchung des Wassers sowie die Untersuchungshäufigkeit festlegen. Die mikrobiologischen Parameter der Anlagen 1 und 3 TrinkwV sind mindestens einmal im Jahr zu untersuchen.
     

    Online-Dienst

    Brunnenanzeige

    ID: L100001_408854742

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    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2024 (von: Simon, Doreen)

    Technisch geändert am 13.09.2024 (von: Simon, Doreen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    örtlich zuständiges Gesundheitsamt 

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Orb

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 2

    63619 Bad Orb

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Burgring P 5
    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!

    Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06052 86-0

    Telefax: 06052 86-110

    E-Mail: stadt@bad-orb.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Bad Orb

    Empfänger: Stadt Bad Orb

    IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71

    BIC: HELADEF1GEL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Inhaberschaft eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.

    Verfahrensablauf

    Sie zeigen Ihren Hausbrunnen an.

    Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anzeige.

    Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihres Brunnens mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

    Fristen

    Sie müssen einen Hausbrunnen vier Wochen vor erstmaliger Inbetriebnahme, Errichtung oder Übergang des Eigentums beim örtlichen Gesundheitsamt anzeigen. Auch Veränderungen  an Trinkwasser führenden Teilen, die wesentliche Auswirkungen auf die Trinkwasserbeschaffenheit haben können, müssen Sie vier Wochen im Voraus anzeigen. Die vollständige oder teilweise Stilllegung einer Wasserversorgungsanlage müssen Sie innerhalb von drei Tagen anzeigen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen. Es  fallen Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    eigene Quelle, Eigenwasserversorgungsanlage, Einzelwasserversorgungsanlage, Trinkwasserverordnung, Hausanschluss Trinkwasser, Trinkwasserentnahme, Kleinanlage zur Eigenversorgung, Trinkwasserversorgung, Hausbrunnen, Trinkwasseranschluss, Trinkwasser, Brunnen, Eigenversorgung, eigener Brunnen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)