Zustimmung zur Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien beantragen
Der Online-Dienst „Breitband-Portal“ steht Telekommunikationsunternehmen und deren Dienstleistern zur Verfügung.
Beschreibung
Für Sie als Unternehmen der Telekommunikationsbranche bedeutet das digitalisierte Antragsverfahren eine erhebliche Vereinfachung. Anstatt wie bisher in jeder Kommune unterschiedliche Formulare und Vorgehensweisen berücksichtigen zu müssen, steht Ihnen mit dem digitalen Antragsportal ein einheitliches Genehmigungsverfahren für alle angebundenen Wegebaulastträger zur Verfügung.
Da alle Bescheide und Unterlagen in digitaler Form abgewickelt werden, sorgen diese für eine medienbruchfreie Bearbeitung. Durch die übersichtliche Darstellung im Breitband-Portal sehen Sie alle gestellten Anträge auf einen Blick.
Dazu haben Sie eine direkte Kommunikationsmöglichkeit mit den Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen der Wegebaulastträger. Dadurch verkürzen sich die Rücklaufzeiten und Sie erhalten in kurzer Zeit eine Antwort auf Ihr Anliegen. Dies dürfte die Genehmigungsprozesse zusätzlich beschleunigen.
Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg
TK-Unternehmen müssen den Antrag zum Gigabitausbau in Dieburg über das OZG Breitbandportal stellen.
TK-Unternehmen müssen den Antrag zum Gigabitausbau in Dieburg über das OZG Breitbandportal stellen.
Online-Dienst
Breitbandausbau
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
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Ansprechpartner
Hessische Staatskanzlei
Beschreibung
Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
Linien:- Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Telefax: +49 611 32-113708
E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)
E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)
E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de
Internet
Stichwörter
HSTK
Stadt Dieburg - Hoch-, Tief-, Straßenbau
Adresse
Postanschrift
Markt 4
64807 Dieburg
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00
und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 11.30
Kontakt
Telefon: +49 6071 2002-213
Telefon: +49 6071 2002-217
Telefon: +49 6071 2002-316
Telefax: +49 6071 2002-100
E-Mail: bauen@dieburg.de
Kontaktperson
Herr Beyer
erforderliche Unterlagen
- Zertifikat für ELSTERUnternehmenskonto
- Wegerecht der BNetzA
- bei Dienstleistern zusätzlich Vollmacht
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze.
- Sie sind Eigentümer oder Betreiber von öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien.
- Ihnen wurde das Wegerecht von der BNetzA übertragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich, per Niederschrift oder elektronisch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.
Verfahrensablauf
Leitungsverlegungen können Sie schriftlich oder online beantragen.
Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen und endet mit dem Zustimmungsbescheid durch den Wegebaulastträger und dessen digitale Bereitstellung.
Sie können zunächst auch eine Voranfrage stellen.
- Sie als Telekommunikationsunternehmen erhalten Zugang zum System über ELSTERUnternehmenskonto, erstellen dort Ihren Antrag und reichen gegebenenfalls weitere Dokumente über das Breitband-Portal ein.
- Dazu wählen Sie die Art des Antrags aus.
- Informationen zur Durchführung der Baumaßnahme und zur Lokation/Verortung müssen eingetragen werden.
- Den Leitungsverlauf zeichnen Sie ein.
- Anlagen, wie beispielsweise Stellungnahmen oder weitere Unterlagen zum Bauvorhaben können Sie im letzten Schritt hinzufügen.
- Der Wegebaulastträger kann den Antrag im System bearbeiten, dazu prüft er den Antrag auf Richtig und Vollständigkeit.
- Der Genehmigungsbescheid wird im System dem Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung gestellt.
Fristen
Es gibt keine Frist für Antragstellende.
Bearbeitungsdauer
Ist der Antrag besonders schwierig, kann sich die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern. Sie werden darüber informiert.
0 bis 3 Monate
Kosten
Es stehen abhängig vom Wegebaulastträger verschiedene Möglichkeiten für die elektronische Bezahlung zur Verfügung.
Hinweise (Besonderheiten)
Beim Nachreichen oder Ändern von Antragsunterlagen beginnen die Fristen für die Bearbeitung durch den Wegebaulastträger und insbesondere die der Genehmigungsfiktion neu zu laufen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Hessische Staatskanzlei am 13.09.2022
Stichwörter
TKG, öffentliche Verkehrswege, Telekommunikationslinien, Genehmigung, Leitungsverlegung, Telekommunikationsunternehmen, Breitbandausbau, Breitband-Portal, Telekommunikationsgesetz, TKU, Wegebaulastträger, Zustimmung