Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Online-Dienst

    Baumfällung

    ID: L100001_395536402

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Spezielle Hinweise für Stadt Rotenburg a. d. Fulda

    Bitte wenden Sie sich an die Naturschutzbehörde des Landkreises:

    Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

    Fachdienst Ländlicher Raum

    Hubertusweg 19

    36251 Bad Hersfeld

    Telefon: 06621 87 - 0

    Bitte wenden Sie sich an die Naturschutzbehörde des Landkreises:

    Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

    Fachdienst Ländlicher Raum

    Hubertusweg 19

    36251 Bad Hersfeld

    Telefon: 06621 87 - 0

    Ansprechpartner

    Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Städtischer Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Enge Gasse 3

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.06.2020 (von: Webservice, Rotenburg a. d. Fulda)

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: Webservice, Rotenburg a. d. Fulda)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Gemeinsames Baumanagement

    Beschreibung

    Standort Rathaus: Aufgabenbereich "Bauordnung und Stadtplanung"

    Standort Stadtwerke: Aufgabenbereich "Hochbau und Gebäudemanagement"

    Adresse

    Postanschrift

    Baumbacher Straße 20

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Postanschrift

    Marktplatz 14 - 15

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Verwaltung/Stadtwerke bzw. nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.06.2020 (von: Webservice, Rotenburg a. d. Fulda)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Webservice, Rotenburg a. d. Fulda)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Abt. 3 - Bauen & Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Baumbacher Straße 20

    Postfach

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Enge Gasse 3

    Postfach

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Marktplatz 14 - 15

    Postfach

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Verwaltung/Stadtwerke bzw. nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand  für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Ausnahmeregelung, Kommune, Baum, Baumrückschnitt, Baumschutzsatzung, Baumschutz, Baumfällgenehmigung, Baumschnitt, Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019