Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Online-Dienst
Baumfällung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Spezielle Hinweise für Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Bitte wenden Sie sich an die Naturschutzbehörde des Landkreises:
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Ländlicher Raum
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld
Telefon: 06621 87 - 0
Bitte wenden Sie sich an die Naturschutzbehörde des Landkreises:
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Ländlicher Raum
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld
Telefon: 06621 87 - 0
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Städtischer Bauhof
Adresse
Postanschrift
Enge Gasse 3
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: bauhof@rotenburg.de
Kontaktperson
Herr Simon Deisenroth
Hausanschrift
Fax: +49 6623 933-319
E-Mail: simon.deisenroth@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-312
Herr Simon Svitek
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6623 933-315
Fax: +49 6623 933-319
E-Mail: simon.svitek@rotenburg.de
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Gemeinsames Baumanagement
Beschreibung
Standort Rathaus: Aufgabenbereich "Bauordnung und Stadtplanung"
Standort Stadtwerke: Aufgabenbereich "Hochbau und Gebäudemanagement"
Adresse
Postanschrift
Baumbacher Straße 20
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung/Stadtwerke bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@rotenburg.de
Kontaktperson
Herr Christian Offer
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
E-Mail: christian.offer@rotenburg.de
Fax: +49 6623 933-163
Telefon Festnetz: +49 6623 933-300
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumrückschnitt, Genehmigung, Baumfällgenehmigung, Baumschnitt, Ausnahmeregelung, Baumschutzsatzung, Baum, Baumschutz, Kommune